30.09.2021 - 3 Wahl eines Schiedsmannes/einer Schiedsfrau für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vor der Abstimmung weist der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Adam, auf den § 46 KSVG hin, welcher besagt, dass Wahlen geheim durchzuführen sind. Da nur eine Person als Schiedsmann vorgeschlagen wurde, schlagen die Ratsmitglieder vor, per Akklamation zu wählen. Herr Adam lässt über diesen Vorschlag abstimmen. Die Abstimmung verläuft einstimmig für eine Wahl per Akklamation.

 

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Beschluss:

 

Gem. § 3 Abs. 1 der Saarländische Schiedsordnung vom 19.04.2001 wird der Schiedsmannes Hans-Jürgen Kiefer, Dudweilerstr.6, 66280 Sulzbach/Saar wiedergewählt.

 

Die Amtszeit beträgt gem. § 3 Abs. 3 der Schiedsordnung fünf Jahre.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

31

0

0

 

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