01.02.2022 - 13 Antrag auf Zuweisungen nach den §§ 11 und 12 de...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Die Zuweisungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Saarlandpakt für das Jahr 2022 werden beantragt und die zweckentsprechende Verwendung wie folgt beschlossen:
 

Die Investitionszuweisung dient als allgemeines Deckungsmittel im Investitionsprogramm 2022.
Die Zuweisung nach dem KELF-Gesetz ist im Ergebnishaushalt 2022 zur Finanzierung für die Unterhaltung des Anlagevermögens (Unterhaltung Straßen/Wege/Plätze) eingeplant.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

27

0

0

 

 

 

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