07.07.2022 - 5 Aufwandsentschädigung für Beigeordnete
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 07.07.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete wird entsprechend der Verordnung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher rückwirkend ab dem 01.04.2022 wie folgt festgesetzt:
- monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 140,00 Euro je Beigeordnete/r
- Aufwandsentschädigung für die Vertretung des Bürgermeisters in Höhe von höchstens 1.900 Euro monatlich