07.07.2022 - 3 Änderung § 32 Kommunalselbstverwaltungsgesetz, ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Becker, Fachbereich I, erläutert die gesetzliche Änderung des §32 KSVG. Die Ratsmitglieder werden gebeten, sich über die Sommerpause innerhalb der Fraktionen zu beraten. Eine Änderung der Anzahl der Mitglieder im Stadtrat der Stadt Sulzbach gem. KSVG muss von Seiten der Fraktionen beantragt werden.

 

Die Gremiumsmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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