07.07.2022 - 5 Aufwandsentschädigung für Beigeordnete

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete wird entsprechend der Verordnung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher rückwirkend ab dem 01.04.2022 wie folgt festgesetzt:

  • monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 140,00 Euro je Beigeordnete/r
  • Aufwandsentschädigung für die Vertretung des Bürgermeisters in Höhe von höchstens 1.900 Euro monatlich
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

25

2

0

 

 

 

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