Beschlussvorlage - 2025/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat entscheidet über die Verteilung der Vereinsförderungen.

 

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Sachverhalt

Für die Position Vereinsförderungstehen im Haushalt 2025 insgesamt 55.000 zur Verfügung.

  1. Gemäß Beschluss vom 08.12.2022 werden die Hallennutzungsgebühren mit der Vereinsförderung verrechnet, wodurch bereits 20.000 € des Fördervolumens berücksichtigt sind.
  2. Weitere projektbezogene Förderungen wurden bereits beschlossen: 
  •         FC Neuweiler e.V.: 5.000 €
  •         DRK Ortsverein Sulzbach e.V.: 3.000 €
  •         DLRG Ortsgruppe Sulzbach e.V.: 5.000 
  1. Für Hallenkontrollfahrten sind zusätzlich 5.000 € eingeplant. 

Nach Berücksichtigung dieser Beträge verbleibt ein Restbetrag von 17.000 € zur weiteren Verteilung. Dieser kann sich um bis zu 5.000 € erhöhen, sofern der Stadtrat hinsichtlich der vorgesehenen Hallenkontrollfahrten anders entscheidet.

In der Beschlussvorlage 2025/914 des Stadtrats vom 10. April 2025 wurde festgelegt, dass nach Ablauf der Eingangsfrist am 30. August 2025 alle Anträge der Vereine erneut dem Stadtrat vorgelegt werden. Entsprechend sind in der Anlage die Originalanträge der Vereine, eine Übersichtstabelle aller Anträge, die Verrechnungsliste der Hallennutzungsgebühren für das Schuljahr 2024/25 sowie die aktuellen Förderrichtlinien beigefügt (Beschluss des Stadtrats vom 26.09.2024, Vorlage 2024/788). 

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Finanz. Auswirkung

Die Mittel zur Vereinsförderung stehen im Haushalt unter dem Titel 42100100/53180100 zur Verfügung.

 

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