Beschlussvorlage - 2025/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung einer/s weiteren Radverkehrsbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Recht und Revision
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.09.2025
|
Sachverhalt
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 14.09.2023 Frau Marchina, Fachbereich I, zusätzlich zu ihrem Hauptamt die Funktion der „Radverkehrsbeauftragten“ übertragen, um u.a. folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Verbindung zur AGFK
- Verbesserung der Fahrradinfrastruktur
- Kontakt zu Bürgern und Interessenverbänden (z.B. ADFC)
- Koordinierung von Fahrradaktivitäten der verschiedenen Vereine und Institutionen
- Organisation Stadtradeln
- Koordination der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes im Rahmen der AG Radverkehr
Diese Aufgaben hat Frau Marchina bislang in Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten, Herrn Hell, wahrgenommen.
Herr Hell hat im Sommer 2024 in einem Telefonat mit Herrn Bürgermeister Adam angekündigt, sein Amt aus persönlichen Gründen nicht weiterführen zu können. Aus diesem Grund wurde die Position des ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten gem. § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung ausgeschrieben. Trotz mehrfacher mehrwöchiger Ausschreibung in den sozialen Medien, der Sulzbacher Umschau sowie der Saarbrücker Zeitung ist bis heute keine Bewerbung für die Position eingegangen.
Anfang 2025 hat Frau Gaß Interesse daran bekundet, ebenfalls das Amt der Radverkehrsbeauftragten (mit) zu begleiten. Frau Gaß, Mitarbeiterin des Bauamts und leidenschaftliche Radfahrerin, möchte ihre fachliche und persönliche Expertise aktiv einbringen. Durch ihre Einbindung soll eine engere fachspezifische Verzahnung und damit eine effizientere Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Radverkehr erreicht werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Frau Gaß, Fachbereich IV, zusätzlich zu ihrem Hauptamt als weitere „Radverkehrsbeauftragte“ zu ernennen.
