Beschlussvorlage - 2025/931-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirks und zur Übertragung der Aufgaben des Standesamts zwischen der Mittelstadt St. Ingbert, der Gemeinde Kirkel, der Stadt Bexbach und der Stadt Sulzbach/Saar wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung und Umsetzung beauftragt.

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar hat am 12.06.2025 mit dem Grundsatzbeschluss Nr. 2025/931 einstimmig die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Standesamt mit dem Standesamtsbezirk St. Ingbert beschlossen.

Inzwischen liegt der Zustimmungsbeschluss des Gemeinderates Kirkel zur vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vor. Die Beratung und Beschlussfassung in der Stadt Bexbach sowie in der Mittelstadt St. Ingbert erfolgen erst nach Erstellung der Vorlage; das Beschlussergebnis aus Bexbach kann in der Sitzung bereits mündlich nachgereicht werden.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Städte Sulzbach/Saar und Bexbach sowie die Gemeinde Kirkel ab dem 01.01.2026 gemeinsam mit der Mittelstadt St. Ingbert einen einheitlichen Standesamtsbezirk unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk St. Ingbert“ bilden.

Die Aufgaben der Standesämter in Bexbach, Sulzbach/Saar und Kirkel werden auf das Standesamt St. Ingbert übertragen, welches künftig für die organisatorische Durchführung, die Personalgestellung und die Führung der Register zuständig ist.

Eheschließungen können auch weiterhin dezentral in Bexbach, Sulzbach und Kirkel vorgenommen werden.

Die Vereinbarung wird unbefristet geschlossen und kann erstmals zum 31.12.2031 mit zweijähriger Kündigungsfrist zum Jahresende gekündigt werden.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 15.11.2021 zwischen der Mittelstadt St. Ingbert, der Stadt Bexbach und der Gemeinde Kirkel tritt dann – vorbehaltlich der Zustimmung aller beteiligten Kommunen – mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

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Finanz. Auswirkung

Die Mittelstadt St. Ingbert erhebt von den beteiligten Kommunen (Stadt Sulzbach/Saar, Stadt Bexbach und Gemeinde Kirkel) eine jährliche Entschädigung zur Deckung der Aufwendungen des einheitlichen Standesamtsbezirks.

Die Entschädigung wird anhand des Saldos aus Aufwendungen (Personal-, Sach- und Betriebskosten) und Erträgen (Gebühren) berechnet und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen aufgeteilt. Maßgeblich hierfür sind die jeweils zum 30. Juni des Vorjahres vom Statistischen Landesamt festgestellten Einwohnerzahlen.

Nach der ersten Kostenaufstellung durch die Mittelstadt St. Ingbert liegt der durch die Stadt Sulzbach/Saar zu leistende Umlagebetrag bei schätzungsweise 111.000 € jährlich. Die endgültige Höhe wird jeweils nach Ablauf des Haushaltsjahres festgestellt.

 

Im Haushalt der Stadt Sulzbach/Saar für das Jahr 2026 sind unter der KKK 12220400/52999000 Mittel in Höhe von 120.000 € als Umlagebetrag angemeldet.

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