Beschlussvorlage - 2021/593
Grunddaten
- Betreff:
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Abriss der städt. Häuser: Quierschieder Weg 10/11, 15/16 und 17/18
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Planung
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Entscheidung
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28.09.2021
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Sachverhalt
Seit 2020 gibt es vom Innenministerium ein Förderprogramm zur Beseitigung von Leerstandsobjekten/Ruinen in den Ortslagen. Der Abbruch der drei Doppelhäuser wird durch dieses Förderprogramm zu 100% (max. 40.000 € pro Doppelhaus) gefördert.
Nach Abbruch der Gebäude wird die freigewordene Fläche zu einem P+R Parkplatz umgenutzt. Diese Planung wurde bereits im Rahmen der Freiflächenentwicklung am Sportzentrum im Bauausschuss vom 28.01.2021 vorgestellt. Bis auf eine Wohnung in Haus Nr. 18 stehen die Gebäude leer. Am 07.10.2020 wurde dem Mieter zum 31.07.2021 gekündigt. Bei einem gemeinsamen Gespräch mit Bürgermeister und Sachbearbeiter wurde dem Mieter eine letzte Frist bis 15.09.2021 gesetzt. Als nächster Schritt wird die Verwaltung vom Ausschuss beauftragt eine Räumungsklage gegen den Mieter vorzubereiten. Ansonsten kann das Projekt Abriss der Gebäude und Bau der Parkplätze nicht umgesetzt werden. Der Bau des Parkplatzes soll durch den Landesbetrieb für Strassenbau gefördert werden. Momentan werden die Förderanträge vorbereitet. Gleichzeitig prüft die Stadt Sulzbach den Erwerb des Anwesens „Quierschieder Weg 9“ von Familie Scheuermann zum Gutachterpreis des Gutachterausschusses des Regionalverbands Saarbrücken. Das Gutachten wurde am 09.05.2021 in Auftrag gegeben und liegt noch nicht vor. Der Erwerb wurde Familie Scheuermann aus folgendem Grund angeboten: Die Stadt Sulzbach plant neben dem Anwesen den Bau eines Parkplatzes (Ersatzparkplatz für die wegfallenden Parkplätze am Sportzentrum). Die Familie Scheuermann hat nun die Befürchtung, dass es durch diesen Umstand zu einer noch höheren Lärmbelastung kommen wird. Auch befürchtet sie, dass die Zufahrt zu ihrem Stellplatz durch den Parkplatzbau erschwert wird. Ausschlaggebend für den Erwerb ist das Ergebnis des Wertgutachtens, das der Preisvorstellung der Familie Scheuermann entsprechen muss. Sollte ein Erwerb zustande kommen, ist als zukünftige Nutzung des Gebäudes die Einrichtung von Notunterkünften geplant, die dem Ordnungsamt zur Verfügung gestellt werden.
