Beschlussvorlage - 2021/599

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauwesen und Planung beschließt eine Entscheidung über das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch zu dem Bauvorhaben zu treffen.

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Sachverhalt

Der Bauherr plant auf den Grundstücken Fl.-Nrn.: 75/10 und 75/11, Gemarkung Sulzbach, in der verlängerten Bismarckstraße ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten, einem Carport (mit 2 Stellplätzen) und 6 PKW-Stellplätzen zu errichten.

 

Das Bauvorhaben fügt sich höhenmäßig in die nähere Umgebung ein. Die Gebäudekubatur des Mehrfamilienwohnhauses kann aus den beigefügten Planansichten entnommen werden.

 

Wohnungsbau ist in Sulzbach grundsätzlich erwünscht.

Das Problem hierbei ist, dass der Parkdruck in der verlängerten Bismarckstraße jedoch sehr hoch ausfällt. Schon heute wird dort bereits im Verkehrsraum verstärkt geparkt. In diesem Zusammenhang hat sich eine Bürgerinitiative gebildet. Weiterhin wird es als problematisch angesehen, dass durch die hohe zusätzlich entstehende Versiegelung der Regenwasserabfluss zum Lochwiesbach hin verstärkt wird.

 

Dem Ausschuss für Bauwesen und Planung ist es vorbehalten im Zweifel über das Bauvorhaben zu entscheiden. Daher ist entweder eine positive oder negative Entscheidung vom Ausschuss für Bauwesen und Planung abzugeben.

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Finanz. Auswirkung

keine

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