Beschlussvorlage - 2021/549

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gem. § 3 Abs. 1 der Saarländische Schiedsordnung vom 19.04.2001 wird der Schiedsmannes Hans-Jürgen Kiefer, Dudweilerstr.6, 66280 Sulzbach/Saar wiedergewählt.

 

Die Amtszeit beträgt gem. § 3 Abs. 3 der Schiedsordnung fünf Jahre.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Amtszeit des Schiedsmannes für den Schiedsbezirk Sulzbach-Neuweiler ist im August 2021 abgelaufen. Gemäß § 3 der Saarländischen Schiedsordnung (SO) ist vom Stadtrat ein neuer Schiedsmann / eine neue Schiedsfrau für diesen Bezirk zu wählen.

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Die vakante Stelle wurde in der örtlichen Presse ausgeschrieben und bekannt gemacht.

Daraufhin ging nachstehende Bewerbung ein:

 

Hans-Jürgen Kiefer, Dudweilerstraße 6, 66280 Sulzbach/Saar.

 

Bei dem Bewerber handelt es sich um den bisherigen Stelleninhaber, der dieses Amt seit 25. Jahren ausübt. Herr Kiefer ist auch 1. Vorsitzender der Bezirksvereinigung Saarbrücken des Bund deutscher Schiedsleute (BDS e.V.).

 

Somit hat Herr Kiefer seine Fähigkeiten gem. § 2 Abs. 2 und 3 der SO unter Beweis gestellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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