Beschlussvorlage - 2021/551

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vertreter des Gesellschafters wird beauftragt den Konzessionsverträgen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme zwischen der Stadt Sulzbach/Saar und den Stadtwerken Sulzbach/Saar GmbH in der vorgelegten Fassung in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.

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Sachverhalt

Da der Konzessionsvertrag der Stadt Sulzbach/Saar mit den Stadtwerken Sulzbach/Saar GmbH zum  01.04.2022 ausläuft, musste gem.  § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bis spätestens zum 01.04.2020 die Bekanntmachung zur Verfahrenseröffnung mit dem Datum des Vertragsendes, sowie einen ausdrücklichen Hinweis auf die nach § 46a EnWG in geeigneter Form zu veröffentlichenden Netzdaten, im Bundesanzeiger erfolgen. Die Netzdaten wurden aufgrund des Auskunftsanspruches der Gemeinde gem. § 46 a EnWG vom bisherigen Netzbetreiber, den Stadtwerken, geliefert.

 

Da die Rechtsprechung mittlerweile klargestellt hat, dass eine In-House-Vergabe unzulässig ist und auch bei der Bewerbung eines kommunalen Unternehmens ein diskriminierungsfreies  Konzessionierungsverfahren durchzuführen ist, erfolgte im Anschluss die entsprechende Ausschreibung, wobei die Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH einziger Bewerber war.

 

Im auslaufenden Konzessionsvertrag vom 01.04.2002 waren die Bereiche Strom, Gas, Wasser und Fernwärme in einem Vertrag zusammengefasst. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen ist eine Zusammenfassung in einem Vertragswerk künftig nicht mehr möglich. Deshalb ist für jeden einzelnen Bereich ein separater Vertrag abzuschließen.

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