Beschlussvorlage - 2021/566

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat teilt die Auffassung der Stadtverwaltung und erneuert seine Grundsatzbeschlüsse zur Vereinsförderung.

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Sachverhalt

Im Vereinsgebäude bei dem SC Viktoria Hühnerfeld gibt es seit längerer Zeit einen Defekt an der Heizungsanlage. In Folge dessen ist eine Beheizung und eine Warmwasserversorgung in Teilen der Umkleidekabine nicht möglich. Der Spielbetrieb könnte dadurch beeinträchtigt werden.

 

Vertreter des Vereins wurden bei der Stadtverwaltung vorstellig und baten um Prüfung, bei wem die Zuständigkeit zur Instandsetzung der Heizungsanlage liegt.

 

Laut der Stadtverwaltung vorliegenden Aktenlage gibt es zwischen dem SC Viktoria Hühnerfeld und der Stadt Sulzbach mehrere Verträge und Vereinbarungen, die das Vereinsgebäude betreffen.

 

Das gesamte Vereinsgebäude ist im Eigentum der Stadt.

 

Im Jahr 1982 wurde ein Vertrag über die Bestellung eines Erbbaurechts mit dem Sportverein geschlossen (rote Teilfläche im beigefügten Lageplan).  In diesem Vertrag ist u.a. geregelt, dass der Erbbauberechtige, also der Sportverein, sämtliche auf dem belasteten Grundbesitz errichteten Bauwerke einmaligen oder wiederkehrenden Leistungen, Lasten und Abgaben zu tragen hat. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2080. Die defekte Heizungsanlage befindet sich in diesem Teil des Gebäudes. Ebenfalls befinden sich hier ein Teil der Umkleidekabinen und Duschen.

 

Als der Verein das „Clubhaus“ erweitert hat, wurde im Jahr 1999 ein weiter Vertrag über die Bestellung eines Erbbaurechtes geschlossen (grüne Teilfläche im beigefügten Lageplan). Auch hier hat sich der Erbbauberechtige verpflichtet, die auf dem Erbbaugrundstück befindlichen Bauwerke nebst Zubehör in gutem baulichen Zustand zu halten. Die Laufzeit ist ebenfalls bis zum 31.12.2080 vereinbart.

 

In den Verträgen über die Bestellung von Erbbaurechten ist das im Lageplan blau markierte Gebäudeteil nicht enthalten. In diesem Gebäudeteil befindet sich unter anderem eine Wohnung, die von der Stadt Sulzbach vermietet wird. Im übrigen Gebäudeteil sind der restliche Teil der Umkleidekabinen eingerichtet, die vom Sportverein kostenlos genutzt werden. Eine vertragliche Vereinbarung hierüber besteht nicht. 

 

Dem Verein wurde eine finanzielle Förderung zum Bau des Kunstrasenplatzes gewährt. Im Zuge der damaligen Verhandlungen, wurde mehrmals erläutert, dass der Verein die zukünftigen Kosten der gesamten Sportplatzanlage, inkl. Umkleideräume, zu tragen hat.

Es besteht ein Mietvertrag aus dem Jahr 2012, der im Zuge des Baus des Kunstrasenplatzes abgeschlossen wurde. Dadurch wurde die Vermietung der beiden Sportplätze geregelt und die Unterhaltungspflicht auf den Verein übertragen.

Weiterhin gültig ist auch der Grundsatzbeschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2011 zur Förderung und Gleichbehandlung der Sulzbacher Vereine, welcher im Jahr 2014 konkret umgesetzt wurde. Hierbei wurden die Vereine dazu verpflichtet, selbst für die Kosten der Umkleidegebäude und Duschräume aufzukommen. Eine Bezuschussung durch die Stadt für diese Kosten wurde letztmalig in 2018 gezahlt.

 

Die Stadtverwaltung vertritt nach Prüfung der Aktenlage den Standpunkt, dass der Verein die Kosten für die Instandsetzung der Heizungsanlage (ca. 10.000 € - 12.000 €) selbst zu tragen hat.

Dem Verein wurde mitgeteilt, dass z.B. die Stadtwerke Sulzbach auch Contracting-Lösungen anbietet.

Ebenfalls wurde der Verein auf die Möglichkeit der Bezuschussung durch die Stadt im Rahmen der Vereinsförderung hingewiesen.

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Finanz. Auswirkung

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