Beschlussvorlage - 2021/590
Grunddaten
- Betreff:
-
Abriss Blaufabrik, naturschutzfachliches Konzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Zukunftsmaßnahmen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.09.2021
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Sachverhalt
Die Blaufabrik soll wegen der maroden Substanz sobald wie möglich abgerissen werden. Betroffen ist das Hauptgebäude sowie 4 Nebengebäude. Ein naturschutzfachliches Konzept zur Nachnutzung der Fläche ist erarbeitet worden und liegt als Entwurf vor (siehe Anlage). Für den Abbruch sowie die danach neu entstehende Nutzung war ursprünglich die Teilnahme am Förderprogramm „Entsiegelungsrichtlinie FERN“ vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vorgesehen. Es wurde jedoch noch kein Förderantrag gestellt, weil das dafür benötige naturschutzfachliche Konzept noch nicht in der endgültigen Fassung vorlag. Da die Förderung auf eine bestimmte Summe begrenzt ist (ca. 100.000 € pro Jahr), rechnet sich das Förderprogramm „Entsiegelungsrichtlinie FERN“ für die Stadt Sulzbach nicht. Insgesamt müsste von einer geschätzten Summe von ca. 612.907,49 € (brutto) ein höherer Anteil gefördert werden, damit die Umsetzung für die Stadt rentabel wäre. Das Förderprogramm gibt dies jedoch nicht her. Der Eigenanteil der Stadt wäre entsprechend hoch. Aus diesem Grunde wird der Abriss aus eigenen Mitteln bezahlt und für die Umsetzung des naturschutzfachlichen Konzeptes ein neues Förderprogramm gesucht.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass für den vorzeitigen Abbruch wegen der Überschreitung der Wertgrenzen eine beschränkte Ausschreibung erfolgen muss. Dies geschieht relativ zeitnah, sodass ggf. noch in diesem Winter zurückgebaut werden kann. Ein Angebot aus dem Jahre 2019 lag bei Abrisskosten bei ca. 259.420,00 € (brutto). Diese Summe ist durch den aktuellen Haushalt gedeckt.