Beschlussvorlage - 2021/600
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung Maßnahmenpaket und Sicherstellung der Finanzierung der weiteren Sanierung der Dreifeldhalle im Sportzentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.09.2021
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Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Planung am 09.03.2021 wurde der vom Architekturbüro Schaus Decker vorgestellte Planungsstand zur Sanierung der Fassaden bereits zur Ausführung frei gegeben und die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag für einen Teil der zugesagten Bedarfszuweisungen des Landes einzureichen. Der Förderbescheid hierzu ist bisher noch nicht eingegangen.
Nach weiteren Gesprächen mit dem Projektträger Jülich (Fördergeber) über die Verwendung der in Aussicht gestellten Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in Höhe von 600.000 € kann nun auch die Sanierung der Geräteraumdächer zusammen mit Maßnahmen in den Bereichen „Nachhaltigkeit“ und „Barrierefreiheit“ gefördert werden, jedoch muss ein Beschluss des Stadtrates mit dem Wortlaut dieses Beschlussvorschlages vorliegen.
Somit sollen nun mit den Fördermitteln aus dem Bundesprogramm folgende Einzelmaßnahmen umgesetzt werden:
- Sanierung der Geräteraumdächer
- Verbesserung des Brandschutzes
- Einbau einer rollstuhlgerechten Umkleide mit Dusche und WC
- Herstellen einer rollstuhlgerechten Zuwegung durch die Freianlage zum Notausgang der Sporthalle
- Einrichten eines geschützten Zuschauerbereiches für gehbehinderte Menschen
Die geplante Fassadensanierung wird nach Eingang des Förderbescheides mit den Fördermitteln aus der zugesagten Bedarfszuweisung des Landes umgesetzt.
Finanz. Auswirkung
Das Gesamtvolumen der genannten Einzelmaßnahmen (einschl. Fassadensanierung) wird ca. 1.425.000 € betragen.
Die Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 750.000 wurde bereits in vorangegangenen Haushalten eingeplant, der hierzu benötigte kommunale Eigenanteil wurde kreditfinanziert sichergestellt.
Die Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sind im Investitionsprogramm 2021 berücksichtigt, wobei auch hier der kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 % durch Aufnahme eines Investitionskredites sichergestellt wird.