Beschlussvorlage - 2021/601
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grüngutsammelstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Beteiligungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Gestoppt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
30.09.2021
|
Sachverhalt
Gem. der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Planung, den Bau und den Betrieb einer gemeinsamen Grüngutsammelstelle zwischen der Stadt Sulzbach/Saar und der Gemeinde Quierschied ist nach § 5 der Vereinbarung die KDI GmbH für die Planung, den Bau und den Betrieb der Sammelstelle verantwortlich.
Die KDI GmbH wird hiermit beauftragt eine entsprechende Benutzungs- und Gebührensatzung zu erstellen. Gem. Rücksprache mit dem Landesverwaltungsamt ist mittlerweile klargestellt, dass in diesem sensiblen Bereich keine kostendeckenden Gebühren erforderlich sind, da gebührenrechtliche Regelungen auf eine gewünschte Verhaltenssteuerung ausgerichtet sein dürfen (Vermeidung wilder Grünschnittentsorgung).
Es ist daher eine entsprechende Kalkulation vorzulegen, die unter Berücksichtigung von möglichen Öffnungszeiten, geschätzten Anlieferungsmengen und entsprechendem Personaleinsatz nach außen vertretbare Gebührensätze mit den jeweiligen Kostendeckungsgraden ausweist. Die endgültige Entscheidung über die Gebührenhöhe bzw. den Kostendeckungsgrad treffen die Räte der beteiligten Kommunen.
Es ist des Weiteren eine Reglung über die Anlieferung des bei den Kommune anfallenden Grünschnitts zu erarbeiten, da dieser nicht in die Gebührenkalkulation einfließen darf.
Die KDI als Betreiber der Sammelstelle hat ebenfalls die vorbereitenden Gespräche mit den Bauhöfen bzw. den verantwortlichen Stellen der Kommunen zu führen.