Beschlussvorlage - 2021/604
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Entsorgungsverband Saar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
30.09.2021
|
Sachverhalt
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Entsorgungsverband Saar (EVS) und der Stadt Sulzbach/Saar vom 28.04.2010 bildet die Basis für den Betrieb der Wertstoffzentrums. In dieser Vereinbarung ist neben dem Betrieb auch der Bau der Wertstoffzentren geregelt. Da die Finanzierung und der Bau der Anlage durch den EVS getätigt wurden und diese sich somit im Eigentum des EVS befindet, sind die entsprechenden Regelungen in der Vereinbarung nicht mehr erforderlich. Damit sind zukünftige Investitionskosten von der Kommune ferngehalten. Die neue Vereinbarung enthält daher nur noch Regelungen über den Betrieb des Wertstoffzentrums.
Im Zuge der Neuregelungen des § 2 b Umsatzsteuergesetz könnte die Stadt Sulzbach/Saar mit Umsätzen in diesem Bereich in die Umsatzsteuerpflicht fallen. Die vom EVS gem. der Vereinbarung zu zahlenden Betriebskosten betragen zurzeit höchstens 280.000,00 € pro Jahr. Dieser Betrag ist ein Bruttobetrag. Sollte die Stadt Sulzbach/Saar in die Umsatzsteuerpflicht fallen und somit auch vorsteuerabzugsberechtigt sein, müssten die Betriebskostenzuschüsse neu verhandelt werden. Diesem Umstand ist durch die Regelung des § 5 Absatz 8 der Vereinbarung Rechnung getragen.