Beschlussvorlage - 2021/467

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung der Stadt Sulzbach/Saar über die Benutzung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Die Aufnahmepflicht von Flüchtlingen richtet sich nach § 1 Abs. Ziffern 1 - 5 Landesaufnahmegesetz (LAG), die der Obdachlosen nach der bundesweit verwendeten Definition der Obdachlosigkeit.

 

In der Vergangenheit wurde mit den Flüchtlingen und Obdachlosen für eine Unterbringung, ein Untermietvertrag für die zugewiesenen Räumlichkeiten vereinbart. Das Mietverhältnis richtet sich demnach nach den Rechten und Pflichten des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

 

Mit Erlass der vorgelegten Satzung werden künftig statt Untermietverträgen, sogenannte Nutzungsvereinbarungen ausgestellt. Diese haben den Vorteil, dass die Stadt Sulzbach/Saar an keine gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden ist, da diese Nutzungsvereinbarungen nach einer Nutzungsdauer von beispielsweise drei Monaten automatisch enden und der Flüchtling keinen Anspruch auf eine weitere Unterbringung in den Räumlichkeiten hat. Zudem ist es wünschenswert, dass die Flüchtlinge und auch die Obdachlosen eigenständig am Leben in Sulzbach/Saar teilnehmen und sich integrieren. Durch eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer sind diese dazu angehalten, sich auf eigene Wohnungssuche zu begeben.

 

Nur mit einer rechtsgültigen Satzung kann eine solche Nutzungsvereinbarung mit einer entsprechenden Nutzungsentgeltberechnung mittels Bescheid erlassen werden. Der Erlass hat gleichzeitig zur Folge, dass durch die Erstellung von Bescheiden eine Automatisierung und Digitalisierung vollzogen werden kann und dies einen reibungslosen Ablauf sicherstellt. 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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