Beschlussvorlage - 2021/555

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird gemäß § 101 Absatz 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) festgestellt.

 

  1. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird für das Rechnungsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

  1. Der festgestellte Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 2.519.537,28 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
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Sachverhalt

§ 101 KSVG regelt die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses.

Der Jahresabschluss ist in nicht öffentlicher Sitzung durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 122 Absatz 1 KSVG zu prüfen.  Auf den beigefügten Jahresabschluss, insbesondere auf den Rechenschaftsbericht, wird verwiesen.

Nach erfolgter Prüfung stellt der Stadtrat den Jahresabschluss gem. § 101 Absatz 2 Satz 1 KSVG fest und entscheidet gem. Absatz 2 Satz 2 über die Entlastung des Bürgermeisters. Zugleich entscheidet der Stadtrat über die Verwendung des Jahresüberschusses oder stellt den Jahresfehlbetrag fest.

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