Beschlussvorlage - 2021/555
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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09.12.2021
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Beschlussvorschlag
- Der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird gemäß § 101 Absatz 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) festgestellt.
- Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird für das Rechnungsjahr 2020 Entlastung erteilt.
- Der festgestellte Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 2.519.537,28 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Sachverhalt
§ 101 KSVG regelt die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss ist in nicht öffentlicher Sitzung durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 122 Absatz 1 KSVG zu prüfen. Auf den beigefügten Jahresabschluss, insbesondere auf den Rechenschaftsbericht, wird verwiesen.
Nach erfolgter Prüfung stellt der Stadtrat den Jahresabschluss gem. § 101 Absatz 2 Satz 1 KSVG fest und entscheidet gem. Absatz 2 Satz 2 über die Entlastung des Bürgermeisters. Zugleich entscheidet der Stadtrat über die Verwendung des Jahresüberschusses oder stellt den Jahresfehlbetrag fest.
