Beschlussvorlage - 2021/636
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
|
Vorberatung
|
|
●
Unterbrochen
|
|
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
|
Vorberatung
|
|
●
Unterbrochen
|
|
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
09.12.2021
|
Sachverhalt
Die Beschlussfassung erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 82 ff. KSVG über die Haushaltswirtschaft.
Bei Erstellung der Vorlage über den Haushalt 2022 der Stadt Sulzbach lag die Novembersteuerschätzung noch nicht vor. Diese beeinflusst die der Stadt vom Land vorgegebene Normalentwicklung gemäß dem Saarlandpaktgesetz. Die verbindliche Fortschreibung der Normalentwicklung wird uns voraussichtlich in der KW 46 vorliegen. Erst danach kann ein seriöser Haushaltsentwurf vorgestellt und zugestellt werden.
Bereits jetzt ist aber absehbar, dass der Ergebnishaushalt 2022 ein deutliches Defizit ausweisen wird. Auf Grundlage der bisher vorliegenden Daten zum kommunalen Finanzausgleich 2022 wird von Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen von 3,3 Mio. € und Mehrausgaben bei der Regionalverbandsumlage von 1,7 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr ausgegangen.
Grund hierfür sind die zum Landesdurchschnitt überproportional stark gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen im Berichtszeitraum (Juli 2020 – Juni 2021). Zudem hat die Stadt Sulzbach stark von Ersatzleistungen für Gewerbesteuerausfälle profitiert (vgl. Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020).
Hierdurch ist die für den kommunalen Finanzausgleich maßgebliche Steuerkraftmesszahl stark angestiegen und als Folge der Verteilungsschlüssel für die Schlüsselzuweisungen vom Land deutlich gesunken.
Die Verwaltung informiert in den Sitzungen über die aktuellen Entwicklungen und stellt Eckpunkte und geplante Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2022 vor.
Zur Systematik nach dem Saarlandpaktgesetz:
Das Gesetz zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit im Rahmen des Saarlandpaktes stellt für die Stadt Sulzbach/Saar zunächst auf die absolute Rückführung des strukturellen zahlungsbezogenen Defizits als einzige entscheidende Größe ab.
Gemäß § 7 dieses Gesetzes wird zur Ermittlung des strukturellen zahlungsbezogenen Ergebnisses, ausgehend vom zahlungsbezogenen Ergebnis nach § 6, bei den nachfolgend benannten Zahlungsarten (Normalfaktoren) eine Normalentwicklung unterstellt:
1. die Grundsteuer B,
2. die Gewerbesteuer,
3. die Gewerbesteuerumlage,
4. der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer,
5. der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer,
6. die Schlüsselzuweisungen A, B und C sowie die Sonderschlüsselzuweisungen an die Gemeinden,
7. die Finanzausgleichsumlage nach dem Kommunalfinanzausgleichsgesetz und
8. die Kreisumlage oder die Regionalverbandsumlage.
Basiswerte für die Normalentwicklung sind die letzten im Jahr vor dem Haushaltsjahr verfügbaren Rechnungsergebnisse. Die Normalentwicklung wird jährlich fortgeschrieben. Die Gemeinden steuern ihr strukturelles zahlungsbezogenes Ergebnis durch die übrigen Auszahlungen und Einzahlungen.
