Beschlussvorlage - 2021/652
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung zur Zweckverbandsversammlung öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) - Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters in der Zweckverbandsversammlung am 17.12.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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09.12.2021
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Sachverhalt
Eine Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung ist erst nach erfolgter Beratung in den Räten der zweckverbandsangehörigen Kommunen möglich, da die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung an die Beschlussfassungen der Räte nach § 13 (3) KGG und 114 (4) KSVG gebunden sind.
Die Zweckverbandsversammlung des ZPRS ist für Freitag, den 17.12.2021, einberufen worden. Als Anlage beigefügt sind die Einladung, die notwendigen Erläuterungen sowie ergänzende Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten. Die Niederschrift der letzten Sitzung und die Unterlagen zum Wirtschaftsplan 2022 lagen bei Erstellung der Vorlage noch nicht vor und werden daher umgehend nach Erhalt nachgereicht.
Der Stadtrat wird gebeten, dem Bürgermeister zu den in der Einladung aufgeführten Tagesordnungspunkten eine Anweisung zum Abstimmungsverhalten zu erteilen:
TOP 1/9 - Annahme der Niederschrift vom 05.11.2021
Näheres entnehmen Sie bitte der Niederschrift vom 05.11.2021 sobald diese nachgereicht wurde.
TOP 2 – Wirtschaftsplan 2022
Der Entwurf des Wirtschaftsplans soll in der Sitzung des ZPRS vorgestellt werden. Eine Beschlussfassung hierüber wird noch nicht erfolgen. Die ergänzenden Unterlagen hierzu werden Ihnen umgehend nach Erhalt nachgereicht.
TOP 3/10 – Clean Vehicle Directive (CVD) und deren Umsetzung im Vergabeverfahren des Linienbündels E (172/175)
Näheres entnehmen Sie bitte dem in der Anlage beigefügten Anschreiben.
TOP 4/11 – Vergabeverfahren der Linien 132 und 173: Verlängerung Notvergabe Januar – Juli 2022
Näheres entnehmen Sie bitte den als Anlage angefügten Erläuterungen und der zugehörigen Aufstellung zu diesem Tagesordnungspunkt (unter TOP 4 bzw. Anlage Zuschussbedarf LB A).
TOP 5/12 – Neuabschluss Refinanzierungsvertrag zur Linie 301
Näheres entnehmen Sie bitte den als Anlage angefügten Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt (unter TOP 5).
TOP 6/13 – Vergabeverfahren Marktbus Quierschied
Näheres entnehmen Sie bitte den als Anlage angefügten Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt (unter TOP 6).
TOP 7 – Vergabeverfahren: Wechsel von Nettoprinzip auf Bruttoprinzip
Näheres entnehmen Sie bitte den als Anlage angefügten Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt (unter TOP 7). Eine Beschlussfassung darüber soll noch nicht erfolgen.
Finanz. Auswirkung
TOP 11: Aktuell bezahlt die Stadt Sulzbach/Saar für die Linien 132 und 173 einen monatlichen Abschlagsbetrag in Höhe von 13.683,49 Euro (bis 31.12.2021).
Ab 01. Januar des kommenden Jahres (2022) beträgt der monatliche Abschlagsbetrag lt. angefügter Aufstellung 14.906,29 Euro (bis 31.07.2022).
Für das Jahr 2022 werden daher höhere Zuzahlungen für den Verkehr anfallen, so dass entsprechend höhere Mittel im HH 2022 unter KKK 54700100/531300 angemeldet werden mussten.
