Beschlussvorlage - 2022/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Zuweisungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Saarlandpakt für das Jahr 2022 werden beantragt und die zweckentsprechende Verwendung wie folgt beschlossen:
 

Die Investitionszuweisung dient als allgemeines Deckungsmittel im Investitionsprogramm 2022.
Die Zuweisung nach dem KELF-Gesetz ist im Ergebnishaushalt 2022 zur Finanzierung für die Unterhaltung des Anlagevermögens (Unterhaltung Straßen/Wege/Plätze) eingeplant.

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Sachverhalt

Die Stadt Sulzbach erhält Investitionszuweisungen, wenn sie die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum beachtet. Zudem sind mit Zuweisungen nach dem KELF-Gesetz zu rechnen. Im vom Stadtrat der Stadt Sulzbach beschlossenen Haushalt 2022 sind diese Zuweisungen bereits eingeplant.

 

Die Zuweisungen nach dem Gesetz über den Saarlandpakt sind nun bei der Kommunalaufsichtsbehörde zu beantragen.

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Finanz. Auswirkung

Investitionszuweisung    bei  KKK 61100200/231419   256.338,00 €

 

Bedarfszuweisung KELF   bei  KKK 61100100/412100      68.357,00 €

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