Beschlussvorlage - 2022/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Sulzbach/Saar und der Gemeinde Quierschied über den Betrieb der gemeinsamen Grüngutsammelstelle wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

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Sachverhalt

Mit Datum vom 25.05.2020 wurde zwischen der Stadt Sulzbach/Saar und der Gemeinde Quierschied eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Planung, den Bau und den Betrieb einer gemeinsamen Grüngutsammelstelle geschlossen.

In dieser Vereinbarung wurde festgelegt, dass die Geschäftsführung, einschließlich der Führung der Kassengeschäfte und die Geschäfte der laufenden Verwaltung, der Stadt Sulzbach obliegt und durch die Tochtergesellschaft KDI GmbH wahrgenommen wird.

 

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen und insbesondere aus Kostenersparnisgründen soll der Betrieb der Sammelstelle nicht durch die KDI, sondern durch eine der beteiligten Kommunen wahrgenommen werden. In den entsprechenden Abstimmungsgesprächen hat sich die Gemeinde Quierschied bereit erklärt, die Geschäftsführung zu übernehmen. Hierfür erhält die Gemeinde Quierschied einen entsprechenden Verwaltungskostenbeitrag. Auch die Personalgestellung wird ausschließlich durch die Gemeinde Quierschied erfolgen.

 

Da die Planung und der Bau mittlerweile abgeschlossen sind, soll eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Sammelstelle abgeschlossen werden. Die entsprechende Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Benutzungs-und Gebührensatzung und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurden, in enger Absprache und Abstimmung mit der Gemeinde Quierschied, durch die Stadt Sulzbach erstellt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Quierschied wird sich am 17.02.2022 mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung befassen.

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Finanz. Auswirkung

Die benötigten finanziellen Mittel sind im Haushalt 2022 der Stadt Sulzbach bei Kostenstelle 57300301, Aufwandskonto 523200, eingeplant.

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