Beschlussvorlage - 2022/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die gemeinsame Grüngutsammelstelle der Stadt Sulzbach/Saar und der Gemeinde Quierschied wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

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Sachverhalt

Nach Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb der gemeinsamen Grüngutsammelstelle ist eine entsprechende Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grüngutannahmestelle zu erstellen. Die darin enthaltenen Gebühren orientieren sich an der Gebührenhöhe der Satzungen der umliegenden Kommunen und wurden in einer Untersuchung des Ingenieurbüros Braun als realistisch eingestuft. Eine 100-prozentige Kostendeckung ist in diesem Segment nicht erzielbar.

Aus § 8 Abs. 1 SAWG ergibt sich, dass die Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich kostendeckende Gebühren zu erheben haben. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass gebührenrechtliche Regelungen auf eine gewünschte Verhaltensteuerung ausgerichtet sein und damit Lenkungswirkungen bezwecken dürfen. Dem trägt auch § 8 Abs. 3 SAWG Rechnung, wonach Gebühren so bemessen und gestaffelt werden sollen, dass wirksame Anreize zur Erreichung oder Förderung der Ziele nach den §§ 1 und 6 KrWG sowie § 2 SAWG geschaffen werden. So kann durch den Kostendeckungsgrad und damit die Gebührenhöhe eine Entscheidung über die Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistungen beeinflusst werden. Die Festsetzung einer von der Allgemeinheit als zu hoch bewerteten und damit nicht akzeptierten Gebühr könnte beispielsweise dazu verleiten, den Grünschnitt wild zu entsorgen.

 

Auf der Basis einer entsprechenden Kalkulation mit 2,5 bzw. 1,5 Öffnungstagen ist mit einer jährlichen Kostenunterdeckung in Höhe von ca. 80.000,00 € zu rechnen, welche anteilsmäßig von beiden Kommunen zu übernehmen ist.

Die Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Benutzungs-und Gebührensatzung und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurden, in enger Absprache und Abstimmung mit der Gemeinde Quierschied, durch die Stadt Sulzbach erstellt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Quierschied wird sich am 17.02.2022 mit der Benutzungs-und Gebührensatzung befassen.

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Finanz. Auswirkung

Die benötigten finanziellen Mittel sind im Haushalt 2022 der Stadt Sulzbach bei Kostenstelle 57300301, Aufwandskonto 523200, eingeplant.

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