Beschlussvorlage - 2022/024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zur Zweckverbandsversammlung öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) - Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters in der nächsten Zweckverbandsversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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01.02.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Zukunftsmaßnahmen
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Entscheidung
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10.03.2022
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Sachverhalt
Eine Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung ist erst nach erfolgter Beratung in den Räten der zweckverbandsangehörigen Kommunen möglich, da die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung an die Beschlussfassungen der Räte nach § 13 (3) KGG und 114 (4) KSVG gebunden sind.
Über die nachfolgend aufgeführten Tagesordnungspunkte soll in der nächsten Sitzung des ZPRS, am 18.03.2022, beschlossen werden. Als Anlage beigefügt sind die Niederschrift vom 17.12.2021, der Entwurf des Wirtschaftsplans 2022 inkl. Erläuterungen hierzu sowie die Einladung mit Erläuterungen zu den übrigen Tagesordnungspunkten.
Der Stadtrat wird gebeten, dem Bürgermeister zu den aufgeführten Tagesordnungspunkten eine Anweisung zum Abstimmungsverhalten zu erteilen:
TOP 1/6 - Annahme der Niederschrift vom 17.12.2021
Näheres entnehmen Sie bitte der Niederschrift vom 17.12.2021.
Beschlussvorschlag:
Die Niederschrift vom 17.12.2021 wird von den Verbandsmitgliedern in der vorgelegten Form beschlossen.
TOP 2/7 – Wirtschaftsplan 2022
Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2022 wurde in der Sitzung des ZPRS am 17.12.2021 vorgestellt. Eine Beschlussfassung hierüber soll in der nächsten Sitzung des ZPRS erfolgen. Der Wirtschaftsplan 2022 sowie die zugehörigen Erläuterungen sind als Anlage angefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2022 wird von den Verbandsmitgliedern in der vorgelegten Form
beschlossen.
TOP 3/8 Clean Vehicle Directive (CVD) und deren Umsetzung im Vergabeverfahren des Linienbündels E (172/175)
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und allgemeine Angelegenheiten der Stadt Sulzbach/Saar am 02.12.2021 wurden dieses Thema und die drei vom Zweckverband gegebenen Möglichkeiten des Verfahrens ausführlich erläutert. Das Gremium hat sich damals einstimmig für eine der Optionen 1 oder 2 ausgesprochen. In der Sitzung der ZPRS am 17.12.21 wurde zu diesem Thema kein Beschluss gefasst. Der Verbandsvorsteher wurde beauftragt das Thema aufzuarbeiten und die bestehenden rechtlichen Bedenken zu klären.
Nähere Einzelheiten und aktuelle Entwicklungen entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt in der Anlage.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt, die Vergabe der Linien 172 und 175 unter Anwendung von Option 4, d.h., unter temporärer Auflösung des Linienbündels E und einem auf drei Jahre verkürzten Vergabezeitraum (01.01.2023 – 31.12.2025), durchzuführen. Für die Neuvergabe der Verkehrsleistung ab dem Jahr 2026 ist ein eigener Beschluss dahingehend herbeizuführen, ob die beiden Linien 172 und 175 weiterhin separat vergeben werden sollen oder eine erneute Linienbündelung sinnvoll erscheint. Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt nach dem Bruttoprinzip und bedingt den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Landeshauptstadt Saarbrücken.
TOP 4/9 Vergabeverfahren: Wechsel von Nettoprinzip auf Bruttoprinzip
Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und allgemeine Angelegenheiten der Stadt Sulzbach/Saar am 02.12.2021 beraten und einstimmig einem Wechsel von Nettoprinzip auf Bruttoprinzip zugestimmt.
Nähere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte den nochmals angefügten Erläuterungen zu diesem TOP.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt, Vergabeverfahren zukünftig unter Anwendung des Bruttoprinzips, bei gleichzeitiger Dynamisierung der variablen Kosten, durchzuführen.
