Beschlussvorlage - 2022/028

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Latz hat zum 21.12.2021 sein Mandat als Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH niedergelegt.

 

Gemäß § 114 Abs. 2 KSVG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchst. b) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH, sind die Vertreterinnen oder Vertreter widerruflich in den Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH zu bestellen.

 

Durch das Ausscheiden von Herrn Latz muss die Neubesetzung erfolgen.

 

Nach dem Höchstzahlverfahren nach d`Hondt ergibt sich folgende Besetzung:

 

4 CDU, 2 SPD, 1 FW, 1 AfD, 1 Grüne

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