Informationsvorlage - 2022/055

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Bushaltestelle „Bahnhof“ wird eine zusätzliche Radwegeführung vorgesehen.

Beschildert wird der Platz mit dem Schild „Fußweg“ mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. Radfahrer müssen dann Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen höchstens in Schrittgeschwindigkeit (etwa 4-7 km/h) fahren.

Durch das Schild sind sie nicht verpflichtet den Gehweg zu nutzen, sie dürfen also auch auf der Fahrbahn fahren.

Auf diesem Streckenabschnitt der L 126 soll Tempo 30 vorgehen werden. Die Entscheidung liegt jedoch bei der unteren Verkehrsbehörde beim Regionalverband und dem LfS. Die Entscheidung steht noch aus.

Für die Orientierung des Radfahrers auf dem Platz wurde zusätzlich eine Fahrspurmarkierung mit Fahrrad-Piktogrammen vorgesehen.

Der beigefügte Plan zeigt eine Möglichkeit zur Markierung und Beschilderung.

So wird jedem Verkehrsteilnehmer im Vorbereich des Bahnhofs entsprechender Raum gegeben (Fußgänger / Radfahrer / PKW / ÖPNV).

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Anlagen

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