Beschlussvorlage - 2022/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, einen Anteil in Höhe von € 500,- an der LEG Kommunal GmbH zu erwerben.

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Sachverhalt

 

Die LEG Saar war als Landesgesellschaft gegründet worden, um bei der Durchführung von Maßnahmen des Städtebaus und des Wohnungswesens, der Wirtschafts- und Agrarstruktur im Saarland mitzuwirken. Insbesondere Gemeinden und Landkreise sollten bei der Umsetzung kommunaler Bauvorhaben beraten und unterstützt werden. So war sie in der Vergangenheit in unterschiedlichen Funktionen als Partner der Kommunen an der Umsetzung kommunaler Bauvorhaben beteiligt. Ein Schwerpunkt der LEG-Tätigkeiten lag vor allem in der Projektsteuerung kommunaler Erschließungsmaßnahmen, etwa Gewerbegebiete, Wohngebiete oder Innenstadtsanierungen.

 

Öffentliche Auftraggeber durften die LEG Saar allerdings nicht ohne vorherige Ausschreibung beauftragen.

 

Gleichzeitig nimmt der Bedarf der Kommunen an externen Projektsteuerungsleistungen zu, da viele Kommunen aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten keine ausreichenden Personalressourcen im bautechnischen Bereich vorhalten können. Das gilt insbesondere bei größeren Bauprojekten, auf die die kommunalen Bauverwaltungen nicht ausgerichtet sind. Gleichzeitig muss eine ordnungsgemäße Vergabe sichergestellt werden und weitere gesetzliche Vorgaben erfordern zusätzliche Kompetenzen, um eine rechtlich korrekte und wirtschaftliche Durchführung von Bauprojekten zu gewährleisten.

 

Aus diesem Grunde wird zum 01.01.2022 die LEG Kommunal gegründet. Das Ziel dieser Gesellschaft ist es, den Kommunen als Gesellschafter zu ermöglichen, Planungs- und Projektsteuerungsleistungen und die Durchführung von Vergabeverfahren ohne vorheriges Vergabeverfahren an die LEG Kommunal zu vergeben. Die Gesellschaft soll unter der Bezeichnung LEG Kommunal GmbH firmieren und erfüllt die Anforderungen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit nach § 108 GWB. Weiterhin liegt ein „nichtwirtschaftliches Unternehmen“ nach § 108 Abs. 2 Nr. 2 KSVG vor, da die LEG Kommunal nur der Deckung des Eigenbedarfs kommunaler Körperschaften dient.

 

Die LEG Kommunal ihrerseits ist an der LEG Service GmbH beteiligt, um auf die dort vorhanden personellen und fachlichen Ressourcen zugreifen zu können. Auch in diesem Verhältnis sind die Anforderungen nach § 108 GWB erfüllt. Im Ergebnis wird so sichergestellt, dass das Land die Kommunen weiterhin als Partner bei großen – insbesondere vom Land geförderten – Bauprojekten unterstützen und konkrete Projektsteuerungs- und Planungsleistungen anbieten kann.

 

Die LEG Kommunal bzw. die LEG Service GmbH werden ihrerseits Auftragsvergaben nur nach den für die Kommunen bzw. für öffentliche Auftraggeber geltenden rechtlichen Bestimmungen durchführen.

 

Eine mehrheitlich kommunale Beherrschung der GmbH wird angestrebt.

 

Der vorliegende Gesellschaftsvertrag der LEG erfüllt die Anforderungen nach den §§ 110 ff KSVG für die Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts für kommunale Mehrheitsbeteiligungen.

 

 

Um zukünftig auf die LEG Kommunal als Dienstleister bei der Umsetzung kommunaler Bauvorhaben ohne vorhergehende Ausschreibung zurückgreifen zu können, wird vorgeschlagen, einen Anteil in Höhe von € 500,- an der LEG Kommunal GmbH zu erwerben.

 

Der Erwerb ist der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

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Finanz. Auswirkung

Der Erwerb einer Beteiligung stellt eine Investition dar.

Da hierfür im Investitionsprogramm 2022 keine Gelder veranschlagt wurden, sind die benötigten Mittel in Höhe von 500 € durch eine Mittelübertragung bereitzustellen.

 

Vorschlag: Mittelübertragung von 57300201/82900 (Aula, BGA) in Höhe von 500 €.

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