Beschlussvorlage - 2022/074
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinsförderung im ersten Halbjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich V
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.03.2022
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Sachverhalt
Der Stadtrat hat am 01.02.2022 beschlossen, dass die Hälfte
möglichst noch im 1. Quartal ausgeschüttet werden sollen.
Es handelt sich dabei um eine Fördersumme von 25.000 Euro pro Halbjahr. Der Antragsfrist zur Corona-Hilfe läuft noch bis zum 16. April 2022. Vereine, die bis zum Zeitpunkt der Stadtratssitzung am 24. März 2022 bereits einen Antrag auf Vereinsförderung gestellt haben, sollen eine Vorabauszahlung erhalten. Für die noch zu erwartenden Anträge bis zum 16. April 2022 sollen entsprechende Zuschüsse nachträglich zur Verfügung gestellt werden. Den Verteilungs- und Auszahlungsvorschlag hat Florian Kern in der beigefügten Tabelle dargestellt und wird Näheres dazu in der Sitzung erläutern.
