Beschlussvorlage - 2022/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung und Betreuung ukranischer Flüchtlinge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.03.2022
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Sachverhalt
In den vergangenen Wochen ist Unfassbares geschehen, was kaum jemand für möglich gehalten hätte. Ein offener Angriffskrieg auf europäischem Boden hat begonnen. Das Leben der Menschen in der Ukraine hat sich über Nacht katastrophal verändert. Ängste um das eigene und das Leben der Familie, Ungewissheit welche Ausmaße die kriegerischen Handlungen annehmen werden, Lebensmittel- und Energieknappheit – existenzielle Fragen stehen nun im Mittelpunkt des neuen Alltags, der geprägt von Ängsten und Unsicherheit ist.
All diese Aspekte führen dazu, dass hunderttausende Menschen aus der Ukraine in sichere Orte fliehen.
Alle europäischen Staaten stehen daher vor der noch nicht abschließend abschätzbaren Herausforderung, den Bedürfnissen der geflüchteten Personen gerecht zu werden.
Um entsprechend handlungsfähig zu sein haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Regelung aktiviert, die einheitliche Migrationsregeln in allen EU-Staaten schafft. Der nun beschlossene "temporary protection mechanism" - auf Deutsch häufig als "Massenzustromrichtlinie" bezeichnet - gewährt Flüchtenden aus der Ukraine bis zu drei Jahre Schutz.
Die Stadt Sulzbach/Saar ist in Zusammenarbeit mit den sozialen Verbänden seit zwei Wochen in die Organisation eingebunden, mit dem Ziel, den geflüchteten Menschen sichere Unterkünfte anzubieten.
Um einen reibungslosen Ablauf zu sichern, bedarf es als wichtigen Baustein, der Einrichtung einer Anlaufstelle, die den Erstkontakt zu den Geflüchteten aufnimmt und eine umfassende Betreuung gewährleistet.
Konkret sollen die schutzsuchenden Personen in der Anlaufstelle einen Ansprechpartner finden, der sie kompetent in Alltagsfragen beraten, Hilfestellungen leisten oder weitere Ansprechpartner vermitteln kann.
Diese Alltagsfragen umfassen dann etwa Themen wie Fragen zur Anmeldung in Deutschland, zu Betreuungseinrichtungen wie Kindergärten und/oder Schulen, zu Arztbesuchen oder Ähnlichem. Dadurch können regelmäßig auftretende Fragen und Probleme gebündelt an einer Stelle beantwortet und geklärt werden.
- Vor-Clearing-Stelle im Kompass
Die Vielzahl an Aufgaben und Herausforderungen, die durch die aktuelle Lage in Europa auf die Stadtverwaltung zukommen wird, kann durch das bestehende Personal nicht bewältigt werden. Daher bedarf es zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung der personellen Unterstützung.
Wir schlagen vor, den Kompass wieder mit Frau Broquard, als freie Mitarbeiterin, an zwei Vormittagen in der Woche, zu besetzen. Frau Broquard hat durch ihre jahrelange Tätigkeit in dem Sachgebiet Flüchtlingsangelegenheiten bereits viel Erfahrung gesammelt. Mit ihrer Hilfe können wir somit von Erfahrungen der Flüchtlingskrise 2015/2016 profitieren und auf bestehende Strukturen zurückgreifen.
Durch diese Reaktivierung von Ressourcen kann in einem ersten Schritt auf die uns bevorstehenden Herausforderungen reagiert werden und eine ordnungsgemäße Koordination der Abläufe geschaffen werden.
Die aktuellen Medienberichte weisen zurzeit auf eine Zahl von ca. einer Millionen Menschen hin, die die Ukraine seit dem Beginn des Krieges vor ca. 2 Wochen, bereits verlassen haben.
Die Anzahl der hiervon auf Deutschland entfallenden Flüchtlinge kann derzeit noch nicht sicher vorausgesagt werden.
Auch ist unklar, wie lange die Kriegssituation anhalten wird und wie viele Menschen die Ukraine in der bevorstehenden Zeit noch verlassen müssen.
Sollte sich jedoch ein Flüchtlingsaufkommen entwickeln, welches mit der Flüchtlingskrise aus den Jahren 2015/2016 vergleichbar ist, können die dadurch entstehenden Aufgaben nicht mehr nur durch eine zusätzliche Teilzeitstelle adäquat bewältigt werden.
Je nach Entwicklung der Situation ist es daher gegebenenfalls notwendig kurzfristig zu reagieren, indem eine zusätzliche Stelle, die, eingruppiert in die Entgeltgruppe E 5, befristet auf ein Jahr, geschaffen wird, um die Stadtverwaltung bei der wachsenden Aufgabenerledigung zu unterstützen.
Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Menschen, die aufgrund der aktuellen Situationen gezwungen sind Ihre Heimat zu verlassen, hier bei der Stadt Sulzbach entsprechend Zuflucht und Hilfe finden.
In der Anlage beigefügtem Bericht des Saarländischen Städte- und Gemeindetages ist zu entnehmen, dass die Verbandsführung, zusätzliche Finanzmittel von der Landesregierung für die Kommunen fordert.
- Anwerben von Sprachmittlerin/Sprachmittler
Um aufkommenden Sprachbarrieren bei der Unterstützung und Vermittlung der ukrainischen Menschen vorzubeugen, hat die Stadt Sulzbach/Saar in den sozialen Medien nach Bürgerinnen und Bürgern gesucht, die die russische oder ukrainische Sprache beherrschen.
Mit großer Freude konnte festgestellt werden, dass die Hilfsbereitschaft der Sulzbacher BrügerInnen sehr groß ist.
So haben sich zahlreiche Personen, die der russischen und/oder ukrainischen Sprache mächtig sind, bei der Stadtverwaltung gemeldet und ihre Hilfe angeboten. Über das Angebot der Übersetzungshilfen hinaus wurde von den Bürgern und Bürgerinnen zudem die Bereitschaft signalisiert Wohnraum für die schutzsuchenden Personen oder weitere Hilfsangebote, etwa in Form von Sachspenden, zur Verfügung zu stellen. Zwischenzeitlich konnten sich so 8 SprachmitterInnen finden, die ihre ehrenamtliche Unterstützung zugesichert haben.
Der Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge ist der Anlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Für die vorgeschaltete Tätigkeit der Verwaltung, werden 1.200 Euro im Jahr auf der Kostenstelle 31300200 und Sachkonto 529000 (Aufwendungen für freie Mitarbeiter) bereitgestellt. Da hierfür keine Haushaltsmittel bei der Haushaltsplanung vorgesehen waren, werden die benötigten Haushaltsmittel über Mittelbereitstellung von Kostenstelle 33100107 – Maßnahmen im öffentlichen Interesse – bereitgestellt.
Bei den Kosten für personelle Aufstockung in der Entgeltgruppe E 5, handelt es sich ebenfalls um außerplanmäßige Aufwendungen, die nur zulässig sind, wenn die Deckung gewährleistet wird. Wenn eine Kostenerstattung durch Bund und Land erfolgt, wäre die Deckung gewährleistet. Sollte dies nicht erfolgen, sind bestehende Haushaltspositionen entsprechend heranzuziehen und zu kürzen.
