Informationsvorlage - 2022/104

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans wird in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen.

Die Kommune ist gemäß § 38 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz)  Schulträger der Grundschulen und als solcher verpflichtet, im Rahmen von § 3 Absatz 2 Schulentwicklungsplanungsverordnung einen Schulentwicklungsplan zu erstellen und bei der Schulaufsichtsbehörde (Ministerium für Bildung und Kultur) einzureichen.  Die Vorlagepflicht bezieht sich auf einen Planungszeitraum von fünf Jahren.

 

Die Verwaltung legt mit vorliegendem Schulentwicklungsplan eine Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen der Stadt Sulzbach/Saar vor. Es handelt sich um eine grundlegende Rahmenplanung, mit der die Verwaltung einen aktualisierten Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Sulzbacher Grundschullandschaft gibt.

 

Bestimmte schulorganisatorische Maßnahmen aus dem Plan wurden bereits oder sollen

zeitnah mit gesonderten Beschlussvorlagen zur Umsetzung bei gesicherter Finanzierung vorgeschlagen werden.

 

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