Beschlussvorlage - 2022/041
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal für das Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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19.05.2022
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Sachverhalt
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie der Stellenplan für das Jahr 2022 des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal wurden von der Zweckverbandsversammlung in deren Sitzung am 13.04.2022 beraten.
Die Zweckverbandsversammlung hat den Beschluss gefasst, der Haushaltssatzung 2022 und dem Haushaltsplan sowie dem Stellenplan zuzustimmen, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Räte in den verbandsangehörigen Kommunen der Beschlussvorlage ebenfalls zustimmen.
Damit wird den §§ 114,4 KSVG und 13,3 KGG, wonach die Vertreter der Kommune in der Verbandsversammlung an die Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gebunden sind, Rechnung getragen.
Gem. § 16 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit erhebt der Zweckverband, soweit seine sonstigen Erträge nicht ausreichen, zur Deckung des Finanzbedarfes von seinen Mitgliedern eine Umlage.
Der Zuschussbedarf beträgt für 2022 insgesamt 345.300 € (Vorjahr: 320.705 €).
Das Umlageverfahren ist in § 10 der Satzung des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal festgelegt. Nach diesem Umlageverfahren sind für das Jahr 2022 210.300 € von der Stadt Sulzbach und 135.000 € von der Gemeinde Quierschied zu tragen.
