Beschlussvorlage - 2022/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschlüsse der Zweckverbandsversammlung Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal vom 13.04.2022, wonach die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie der Stellenplan des Zweckverbandes für das Jahr 2022 einstimmig angenommen wurden, werden bestätigt.

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Sachverhalt

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie der Stellenplan für das Jahr 2022 des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal wurden von der Zweckverbandsversammlung in deren Sitzung am 13.04.2022 beraten.

 

Die Zweckverbandsversammlung hat den Beschluss gefasst, der Haushaltssatzung 2022 und dem Haushaltsplan sowie dem Stellenplan zuzustimmen, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Räte in den verbandsangehörigen Kommunen der Beschlussvorlage ebenfalls zustimmen.

 

Damit wird den §§ 114,4 KSVG und 13,3 KGG, wonach die Vertreter der Kommune in der Verbandsversammlung an die Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gebunden sind, Rechnung getragen.

 

Gem. § 16 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit erhebt der Zweckverband, soweit seine sonstigen Erträge nicht ausreichen, zur Deckung des Finanzbedarfes von seinen Mitgliedern eine Umlage.

 

Der Zuschussbedarf beträgt für 2022 insgesamt 345.300 € (Vorjahr: 320.705 €).

 

Das Umlageverfahren ist in § 10 der Satzung des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal festgelegt. Nach diesem Umlageverfahren sind für das Jahr 2022 210.300 € von der Stadt Sulzbach und 135.000 € von der Gemeinde Quierschied zu tragen.

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Finanz. Auswirkung

Die von der Stadt Sulzbach/Saar zu entrichtende Umlage für 2022 in Höhe von 210.300 € ist im städtischen Haushalt 2022 unter Kostenstelle 25050100/ Konto 531300 eingeplant.

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