Beschlussvorlage - 2022/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss der Zweckverbandsversammlung Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal vom 13.04.2022, wonach einstimmig beschlossen wurde, die Schulgeldtarife zum 01.10.2022 anzuheben, mit der Maßgabe die Tarife im Frühsommer 2022 im Hinblick auf die Entwicklung der Energiekosten nochmals zu überprüfen, wird bestätigt.

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Sachverhalt

Die Zweckverbandsversammlung hat den Beschluss gefasst, die Schulgeldtarife zum 01.10.2022 anzuheben, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Räte in den verbandsangehörigen Kommunen der Beschlussvorlage ebenfalls zustimmen.

 

Zudem erfolgte der Beschluss der Zweckverbandsversammlung mit der Maßgabe, dass aufgrund der Entwicklung der Energiekosten, die Tarife im Frühsommer 2022 nochmals überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollen.

 

Damit wird den §§ 114,4 KSVG und 13,3 KGG, wonach die Vertreter der Kommune in der Verbandsversammlung an die Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gebunden sind, Rechnung getragen.

 

Auf die beigefügte Erläuterung wird verwiesen.

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Finanz. Auswirkung

Mehreinnahmen beim Zweckverband Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal.

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