Beschlussvorlage - 2022/089
Grunddaten
- Betreff:
-
Neukalkulation der Friedhofsgebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.07.2022
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Beschlussvorschlag
Auf Grundlage der vorgestellten Ergebnisse der Friedhofsgebührenkalkulation, wird die Verwaltung beauftragt, eine Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Sulzbach/Saar und eine geänderte Friedhofssatzung der Stadt Sulzbach/Saar zu erstellen.
Sachverhalt
Nachdem das Landesverwaltungsamt in den Haushaltsgenehmigungsschreiben 2020 und 2021 die zu niedrigen Kostendeckungsgrade bei den Friedhöfen angemahnt hat, wurde mit Beschluss vom 28.09.2021 die Firma W+ST Publica aus Saarbrücken mit der Neukalkulation der Friedhofsgebühren gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes beauftragt.
Auf Grundlage des § 6 KAG wurden daher die Gebühren von der Firma W+ST Publica kostendeckend berechnet.
Die Ergebnisse werden in der Sitzung durch Vertreter der W+ST Publica vorgestellt und erläutert.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine dauerhafte Kostenunterdeckung im Bereich der Friedhöfe möglicherweise dazu führt, dass die zukünftigen Haushalte der Stadt Sulzbach nicht mehr genehmigungsfähig sind.
Zudem wird durch die kostendeckende Erhebung von Gebühren auch stärker den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung des § 83 KSVG Rechnung getragen, wonach die Gemeinde zunächst die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel, soweit vertretbar und geboten aus Gebühren und Beiträgen beschafft. Subsidiär hat die Finanzmittelbeschaffung durch Steuern zu erfolgen.
Auf Grund der Änderung des § 2b Umsatzsteuergesetz werden derzeit zusätzlich die Änderungen im Bereich der Friedhöfe analysiert. Es ist davon auszugehen, dass im Verlauf dieses Jahres weitere deklaratorische Anpassungen der Friedhofsgebührensatzung und Friedhofssatzung erfolgen werden. Die Friedhofsgebühren sollen so gestaltet werden, dass sich auch weiterhin bei der überwiegenden Mehrzahl der Gebührentatbeständen keine Steuerpflicht ergibt.
