Beschlussvorlage - 2022/086

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Sulzbach/Saar und dem Regionalverband Saarbrücken über die Übertragung der Prüfung des gemeindlichen Jahresabschlusses an das Rechnungsprüfungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken und dem Abschluss des dazugehörenden Vertrages auf Grund § 3 der örV wird zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 28.09.2021 hat der Finanzausschuss des Stadtrates der Stadt Sulzbach/Saar einstimmig den Beschluss gefasst, beginnend mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021, einen externen Abschlussprüfer zur Prüfung des gemeindlichen Jahresabschlusses i.S.d. §124 Abs. 2 KSVG zu bestellen.

Zwischenzeitlich wurden Angebote bei Abschlussprüfern angefordert und Abstimmungsgespräche geführt.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint die Übertragung der Prüfung der gemeindlichen Jahresrechnung an das Rechnungsprüfungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken am geeignetsten. Das Rechnungsprüfungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken besitzt, als Teil der kommunalen Gemeinschaft, die notwendige Expertise zur Prüfung von gemeindlichen Jahresrechnungen.

Die Zusammenarbeit wird in Form der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung fixiert. Ein Entwurf der örV wurde dem Landesverwaltungsamt zur Vorprüfung vorgelegt. Von dort wurde mitgeteilt, dass nähere vertragliche Regelungen hierzu getroffen werden müssen und die örV dahingehend angepasst werden muss.

Daher wird neben der örV zudem ein Vertrag auf Grund § 3 der örV geschlossen. Die Vereinbarung ist zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren befristet und wird jeweils um zwei Jahre verlängert, sofern nicht einer der Beteiligten mit einer Frist vor Ablauf der Geltungsdauer die Vereinbarung kündigt.

 

Die Höhe der Kostenerstattung ist in § 5 des Vertrages geregelt und bemisst sich anhand des tatsächlich geleisteten Zeitaufwandes des RPA des RV Saarbrücken. Zunächst wird von einer Erstattungspauschale in Höhe von 8.000 € netto jährlich ausgegangen, was einem Zeitaufwand zur Prüfung von ca. 140 Stunden entspricht. Der RVSBR wird die tatsächlich anfallenden Stunden ermitteln. Bei Abweichung des Erstattungsbetrages um mehr oder weniger als 10%, wird der tatsächliche Betrag im Folgejahr abgerechnet. Die neue Erstattungspauschale für das Folgejahr wird auf Basis dieser tatsächlichen Erstattung im beiderseitigen Einvernehmen festgelegt. Sollte kein beidseitiges Einvernehmen über die Erstattungspauschale hergestellt werden können, wurde ein Sonderkündigungsrecht vereinbart.

Der Regionalverband haftet nicht für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen. Ansonsten gelten die üblichen Haftungsbestimmungen des BGB (insb. § 276 BGB).

 

Die örV und die dazugehörige vertragliche Gestaltung wurde sodann dem Landesverwaltungsamt erneut vorgelegt. Von dort wurde am 21.06.2022 mitgeteilt, dass die Beschlussfassung der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und die vertraglichen Regelungen in den jeweiligen Gremien des Regionalverbandes und der Stadt Sulzbach erfolgen kann.

 

Zur geplanten weiteren Vorgehensweise:

  • Abschluss der öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und der Stadt Sulzbach/Saar
  • Aufstellung des Jahresabschlusses 2021, spätestens bis zum 30.06.d.J.
  • Bereitstellung der Unterlagen zum Jahresabschluss an das Rechnungsprüfungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken.
  • Bereitstellung eines Prüferzuganges in das Rechnungswesen der Stadt
  • Vorstellung der Prüfergebnisse und des Prüfberichtes im Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates im Oktober/November 2022 durch das Rechnungsprüfungsamt des Regionalverbandes
  • Feststellung des Jahresergebnisses 2021 und Entlastung des Bürgermeisters in der Stadtratssitzung am 08.12.2022
Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der jährliche Erstattungsbetrag für die Prüfungsleistung wird vom Regionalverband Saarbrücken erhoben. Die zu erwartenden Kosten sind dabei voraussichtlich geringer als die Kosten für eine vergleichbare Prüfung durch eine private Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wird von einer Erstattungspauschale in Höhe von 8.000 € netto ausgegangen.

Ein vorliegendes Vergleichsangebot einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft taxiert auf rund. 10.500 € netto jährlich.


Beginnend ab dem Haushalt 2022 stehen bei Kostenstelle 11080200 – Rechnungswesen, Jahresabschluss – und Aufwandskonto 552500 – Sachverständigen und ähnliche Aufwendungen – die erforderlichen Haushaltsmittel bereit.

Loading...