Beschlussvorlage - 2022/095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 "Mellinweg, Erweiterung" wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig beim Regionalverband Saarbrücken den Antrag zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 97 “Mellinweg, Erweiterung” zu stellen.
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Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Siedlungsentwicklung mit dem Schwerpunkt Wohnen in der Verlängerung des Mellinweges geschaffen werden. Das Plangebiet soll unter Berücksichtigung innerer und äußerer Parameter (z.B. benachbarte Autobahn, Erschließung) hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung gegliedert werden (Gebäudetypologie, zulässige Nutzungen wie z.B. Dienstleistungsbetriebe). Neben den naturschutzfachlichen Themen wird ein Schwerpunkt auf Maßnahmen des Klimaschutzes (u.a. Einsatz von Erneuerbaren Energien) und der Klimaanpassung (u.a. Regenwasserbewirtschaftung) liegen. Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die äußere Erschließung des Plangebietes. Neben der verkehrlichen Erschließung zählt hierzu auch das Kanalnetz. Im Zuge der Bearbeitung wird durch Fachgutachten der Nachweis einer gesicherten Erschließung zu führen sein. Hierbei werden sowohl der aktuelle Ist-Zustand als auch die Entwicklungen im Umfeld mit betrachtet.

Es werden frühzeitig im Planungsprozess Gespräche mit den unterschiedlichen Fachbehörden und Planungsbeteiligten (z.B. Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Landesbetrieb für Straßenbau, Die Autobahn GmbH, EVS, Fachbereiche der Stadt etc.) geführt sowie Fachgutachter eingebunden.

Desweiteren wird frühzeitig und entsprechend den unterschiedlichen Planungsstufen eine ausführliche Bürgerbeteiligung erfolgen.

Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Diese Entwicklung ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, so dass der Flächennutzungsplan geändert werden muss. Das Änderungsverfahren wird auf Ebene des Regionalverbandes Saarbrücken durchgeführt. 

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für den Bebauungsplan und eventuell notwendiger Gutachten werden von der RAG Montan Immobilien GmbH getragen.

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