Beschlussvorlage - 2022/108

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Neufestsetzung der Elternbeiträge für Betreuungsplätze in den kommunalen Kindertageseinrichtungen wird für das Kindergartenjahr 2022/2023 beschlossen.

 

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Sachverhalt

Mit der Verabschiedung des „Gute-Kita-Gesetzes“, wurden bereits ab dem Kindergartenjahr 2019/20, die Elternbeiträge von damals höchstens 25 Prozent der Personalkosten, in einem ersten Schritt um vier Prozentpunkte auf 21 Prozent und ab dem 1. August 2020, in einem zweiten Schritt um nochmals vier Prozentpunkte, auf höchstens 17 Prozent der Personalkosten in den Kindertageseinrichtungen angepasst.

 

Ab dem 1. August 2021 (Kindergartenjahr 2021/2022) waren die Elternbeiträge so zu bemessen, dass  diese höchstens 13 Prozent betrugen und ab dem 1. August 2022 sollen die Elternbeiträge nun nur noch höchstens 12,5 Prozent der angemessenen Personalkosten betragen; damit wird eine Halbierung der Elternbeiträge gegenüber dem ursprünglichen Beitrag von 25 Prozent erreicht. Dies hatte noch die große Koalition auf Landesebene beschlossen. Zwischenzeitlich kündigte die neue Ministerpräsidentin an, den Anteil der Elternbeiträge an den Personalkosten der Kitas ab dem Jahr 2023, zum Beginn jedes Kita-Jahres im August, um 2,5 Prozentpunkte zu reduzieren. Bis zum Jahr 2027 sollen die Elternbeiträge somit komplett abgeschafft werden.

 

Die zum kommenden Kindergartenjahr 2022/2023 berücksichtigte Absenkung gilt für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte sowie für alle Eltern ohne Rücksicht auf das individuelle Einkommen. Dabei bezieht sich die Entlastungswirkung auf die tatsächlichen Gesamtbeiträge unabhängig vom Betreuungsumfang. Die Absenkung der Elternbeiträge wird vom Land durch einen ebenfalls schrittweisen entsprechend höheren Anteil der Bezuschussung der Personalkosten, von derzeit 41 Prozent (gültig ab dem 1. August 2021) auf 41,5 Prozent (ab dem 1. August 2022) ausgeglichen, so dass für die Träger keine Finanzierungslücke entstehen wird.

 

Die Geschwisterermäßigung wird fortgeführt: Eltern zahlen für das zweite Kind 75 Prozent, für das dritte 50 Prozent und für das vierte 25 Prozent des Elternbeitrags. Ab dem fünften Kind entfällt die Zahlung des Beitrages.

 

Die Verwaltung hat in der angefügten Kalkulation die Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 berechnet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Aufgrund der Reduzierung von lediglich 0,5 Prozent der Personalkosten und gleichzeitiger Berücksichtigung der steigenden Personalkosten bei Fachkräften im Betreuungsbereich, errechnet sich für das kommende Kindergartenjahr 22/23 lediglich eine geringfügige Reduzierung des Elternbeitrages.

 

Mit dieser weiteren Senkung werden die gesetzlichen Vorgaben des Landes umgesetzt.

 

 

 

Elternbeitrag in den städtischen Kindertageseinrichtungen (Vorschlag):

 

Betreuungsplatz

Geplanter Elternbeitrag für Kita-Jahr 22/23

Elternbeitrag für Kita-Jahr 21/22

Reduzierung

Stadt Sulzbach/Saar

 

 

 

Regelplatz (6 Stunden)

50,- Euro

52,- Euro

2,- Euro

Tagesplatz (10 Stunden)

84,- Euro

86,- Euro

2,- Euro

Krippenplatz (10 Stunden)

218,- Euro

224,- Euro

6,- Euro

 

Die Entwicklung des Elternbeitrages in den kommunalen Einrichtungen in Sulzbach in den letzten Jahren seit Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes:

 

Betreuungsplatz

Elternbeitrag

     22/23

 Elternbeitrag

      21/22

Elternbeitrag 20/21

Elternbeitrag 19/20

Stadt Sulzbach/Saar

 

 

 

 

Regelplatz (6 Stunden)

50,- Euro

52,- Euro

64,- Euro

68,- Euro

Tagesplatz (10 Stunden)

84,- Euro

86,- Euro

108,- Euro

114,- Euro

Krippenplatz (10 Stunden)

218,- Euro

224,- Euro

280,- Euro

298,- Euro

 

 

 

 

 

 Elternbeiträge bei den umliegenden Kommunen im Vergleich:

 

Betreuungsplatz

Geplanter Elternbeitrag für Kita-Jahr 22/23

Elternbeitrag 21/22

Reduzierung

Stadt Saarbrücken

 

 

 

Regelplatz (6 Stunden)

52,- Euro

59,- Euro

7,- Euro

Tagesplatz (10 Stunden)

86,- Euro

99,- Euro

13,- Euro

Krippenplatz (10 Stunden)

203,- Euro

234,- Euro

31,- Euro

 

Betreuungsplatz

Geplanter 

Elternbeitrag für Kita-Jahr 22/23

Elternbeitrag 21/22

Reduzierung

Gemeinde Quierschied

 

 

 

Regelplatz (6 Stunden)

60,- Euro

62,- Euro

2,- Euro

Tagesplatz (10 Stunden)

100,- Euro

105,- Euro

5,- Euro

Krippenplatz (10 Stunden)

233,- Euro

235,- Euro

2,- Euro

 

Betreuungsplatz

Geplanter  Elternbeitrag für Kita-Jahr 22/23

Elternbeitrag 21/22

Reduzierung

Stadt Friedrichsthal

 

 

 

Regelplatz (6 Stunden)

45,50 Euro

46,50 Euro

1,- Euro

Tagesplatz (10 Stunden)

70,50 Euro

74,- Euro

3,50 Euro

Krippenplatz (10 Stunden)

153,50 Euro

165,50 Euro

12,- Euro

 

 

 

Elternbeiträge bei den katholischen Einrichtungen in Sulzbach/Saar:

 

Betreuungsplatz

Geplanter  Elternbeitrag für Kita-Jahr 22/23

Elternbeitrag 21/22

Reduzierung

Kath. Kitas in Sulzbach

 

 

 

Regelplatz (6 Stunden)

62,80 Euro

64,- Euro

1,20 Euro

Tagesplatz (10 Stunden)

104,40 Euro

108,80 Euro

4,40 Euro

Krippenplatz (10 Stunden)

232,80 Euro

238,80 Euro

6,- Euro

 

Vom Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Saarland lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch keine Vergleichszahlen für das kommende Kindergartenjahr vor.

 

 

 

Elternbeiträge für die städtischen Kitas ab dem 01. August 2022 mit Geschwisterermäßigungen:

 

 

Regelplatz

Tagesplatz

Krippenplatz

  1.     Kind

50,- Euro

84,- Euro

218,- Euro

  1.     Kind

37,50 Euro

63,- Euro

163,50 Euro

  1.     Kind

25,- Euro

42,- Euro

109,- Euro

  1.     Kind

12,50 Euro

21,- Euro

  54,50 Euro

  1.     Kind

       frei

        frei

        frei

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenkalkulation s. Anlage

 

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