Beschlussvorlage - 2022/114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete wird entsprechend der Verordnung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher rückwirkend ab dem 01.04.2022 wie folgt festgesetzt:

  • monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 140,00 Euro je Beigeordnete/r
  • Aufwandsentschädigung für die Vertretung des Bürgermeisters in Höhe von höchstens 1.900 Euro monatlich
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Sachverhalt

Durch die Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vom 21.03.2022, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 31.03.2022, S. 575, in Kraft getreten am 01.04.2022, erfolgte u.a. die gesetzliche Einführung einer monatlichen Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete, eine Anhebung der Höchstsätze der im Vertretungsfall möglichen Aufwandsentschädigung sowie die Anhebung der Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Ortsvorsteher/innen.

Die monatliche Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete beträgt nach § 4 Abs. 1 dieser Verordnung in Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern höchstens 140,00 Euro. Bisher war die monatliche Aufwandsentschädigung durch die Verordnung nicht erfasst und wurde zuletzt auf Beschluss des Stadtrates vom 25. Februar 2005 in Höhe von 52,00 Euro monatlich festgesetzt.

Nach § 4 Abs. 2 der Verordnung erhalten darüber hinaus in Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ehrenamtliche Beigeordnete, die den Bürgermeister ununterbrochen für einen längeren Zeitraum als drei Tage vertreten, für die Zeit der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von höchstens 1.900 Euro monatlich.

Nach § 4 Abs. 4 der Verordnung wird eine Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 nicht gezahlt, während eine/ein ehrenamtliche/r Beigeordnete/r eine Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 (Vertretungspauschale) oder 3 (Übertragung von Geschäftszweigen) erhält.

Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwandsentschädigung in Form der Höchstsätze festzulegen.

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Finanz. Auswirkung

 

Die Deckung der Mehrausgaben für die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten erfolgt über die Kostenstelle 11010100, Konto-Nr. 501000.

Die Haushaltsmittel der Aufwandsentschädigung für die Vertretung des Bürgermeisters stehen unter der Kostenstelle 11020100, Konto-Nr. 501010, bereit.

 

Es stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.

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