Beschlussvorlage - 2022/136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58/1 „Gegenüber der Klinik - 1. Änderung“ in der Fassung vom 21.06.2022, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird gebilligt.
  2. Mit dem Bebauungsplanentwurf werden die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
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Sachverhalt

zu 1:

In der Stadtratssitzung am 19.05.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Einleiten des Bebauungsplanverfahren Nr. 58/1 „Gegenüber der Klinik - 1. Änderung" gefasst. Nunmehr liegt die konkrete Planung vor. Es ist vorgesehen den bestehenden Bebauungsplan Nr. 58 „Gegenüber der Klinik“ wie folgt zu ändern:

  • die Änderung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse im Teilbereich von I auf IV
  • die Erhöhung der zulässigen Traufhöhe von 9,00 m (bis 9,30 m) auf 10,0 m
  • die Änderung der zulässigen Geschossflächenzahl von 2,6 auf 3,6
  • das Entfallen einer Baulinie
  • das Zulassen weiterer Nutzungen im Dachgeschoss (bisher war hier nur Wohnnutzung zulässig)

Durch die Änderung soll eine Praxisflächenerweiterung erfolgen. Nach den Anforderungen des Aufstellungsbeschlusses wird die Planung über einen städtebaulichen Vertrag gesichert. Dieser wird im Laufe des Bebauungsplanverfahrens abgeschlossen.

zu 2:

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt wird, gelten auch dessen Bestimmungen. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB wird von einer frühzeitigen Beteiligung, von der Umweltprüfung sowie von einem Umweltbericht abgesehen.

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