Beschlussvorlage - 2022/139
Grunddaten
- Betreff:
-
Implementierung eines Energiemanagements
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich V
- Beteiligt:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Zukunftsmaßnahmen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.07.2022
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Sulzbach beabsichtig den Aufbau und den kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements und beauftragt die Verwaltung zur Antragsstellung des Förderprogramms „Implementierung eines Energiemanagements“ , nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld(Kommunalrichtlinie).
Sachverhalt
Mit der Hilfe des Förderschwerpunktes "Energiemanagementsysteme" wird für die Stadt Sulzbach ein Energiemanagementsystem entwickelt und aufgebaut mit dem Ziel, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Energiekosten zu messen und letztendlich zu reduzieren.
Ein Energiemanagementsystem ist auf die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz ausgerichtet. Die Prozesse, welche die Energieeffizienz steigern, werden systematisch und dauerhaft in die Kommune integriert und somit die Energiekosten nachhaltig gesenkt. Große Energieverbraucher werden identifiziert, die passenden Energieeffizienzmaßnahmen abgeleitet und am Ende umgesetzt. Die Maßnahmen werden auf einer Prioritätenliste in kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmenumsetzungen eingeteilt.
Im Rahmen einer Gebäudebewertung sollen voraussichtlich 13 Gebäude auf ihren energetischen Zustand hin untersucht werden. Das Schwimmbad, welches im beigefügten Antrag noch enthalten ist, darf aufgrund der zwischenzeitlich bereits installierten Technik nicht mehr in den Antrag aufgenommen werden.
Bei den zu analysierenden Gebäuden handelt es sich um ein eine Sporthalle, zwei Grundschulen, zwei Verwaltungsgebäude, eine Bücherei, ein Kulturgebäude, eine Musikschule, zwei Kindertagesstätten und drei Feuerwehrgerätehäuser.
Die Umsetzung des Vorhabens soll durch neu eingestelltes Personal (eine Vollzeitpersonalstelle) erfolgen. Der Bewilligungszeitraum des Projektes beläuft sich auf 36 Monate.
Für die Implementierung des EMS ist die Anschaffung einer Software geplant, die die Werte aus Mengen- und Verbrauchszählern sowie relevante Messwerte wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit etc. für die Gebäude erfasst und analysiert. Die dafür benötigte Hardware, die zusätzlich zu den bereits vom Energieversorger installierten Verbrauchszählern erforderlich ist, wie bspw. Zwischenzähler und Messgeräte werden je nach Bedarf ebenfalls angeschafft.
Die Einführung eines kommunalen Energiemanagementsystems(KEM) bringt folgende Haupteffekte mit sich.
- Kostensenkung bei der Wärme-, Strom- und Wasserversorgung
kommunaler Liegenschaften. Selbst bei nichtinvestiven Maßnahmen
sind Einsparungen von 10-20% möglich.
- Erfüllung der Vorbildfunktion der Kommune zum Erreichen der
Klimaziele §3 Nationale Klimaschutzziele im Klimaschutzgesetz(KSG)
- Qualifiziertes Personal sorgt für eine Inbetriebnahme und den
energieeffizienten Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen
- Sulzbach erhält eine fundierte Datenbasis für
Investitionsentscheidungen wie Neubau und Sanierung von
Gebäuden, oder dem Austausch von Analgen
- Direkte und dauerhafte Entlastung des kommunalen Haushaltes
- Dient als Grundlage für eine nachhaltige Haushaltsplanung, welche
der internen Verwaltung und dem Stadtrat Informationen liefert, um
zukünftig bei der Auftragsvergabe- anhand der Prioritätenliste- im
Sinne des Klimaschutzes zu agieren.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis beträgt laut der Landesenergieagentur Baden-Württemberg(KEA) beim kommunalen Energiemanagement 1:3 und die erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 20-30 Prozent.
Neben den direkten Vorteilen, erleichtert ein KEM auch die Nachweispflicht bei Förderprogrammen zur Energieeffizienz. Hierunter fällt beispielsweise die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Eine der Bewilligungsvoraussetzungen für dieses Förderprogramm ist das Vorliegen eines Beschlusses des Stadtrates über die Absicht eines Aufbaus und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge beträgt etwa 6 Monate.
Bei positiven Zuwendungsbescheid, wird der Stadtrat noch einmal mit dem Thema befasst, um unter anderem die Finanzierung des Projektes zu beschließen.
Finanz. Auswirkung
Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich bei einem positiven Zuwendungsbescheid vom Projektträger Z-U-G voraussichtlich auf 291.244,40€. Davon sind 90% durch das Förderprogramm des Bundes getragen. Die übrigen 10% sind auf drei Jahre verteilt von der Kommune zu tragen. Die Kosten von 29.124,44€ sind in den Haushaltsjahren 2023,2024,2025 zu jeweils 1/3 zu veranschlagen und müssen in den Haushalt eingestellt werden.
