Beschlussvorlage - 2022/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Sulzbach/Saar über die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Gebührensatz für den Winterdienst gem. § 1 der Satzung beträgt seit dem 01.01.2022 0,30 € je lfdm Grundstückslänge mit dem die betreffende Liegenschaft an eine oder mehrere Straßen angrenzt, oder im Falle eines Hinterliegers, über diese erreichbar ist.

 

Die Nachkalkulation der Gebühren, basierend auf dem Durchschnitt der Ist-Werte der Jahre 2018 bis 2021, hat für das Jahr 2023 eine zu erhebende Gebühr von 0,83 €/m ergeben.

 

Hierbei sind sowohl kalkulatorische Kosten, als auch die Kostenüberdeckung des Jahres 2021 in Höhe von 8.431,64 € berücksichtigt.

 

Kalkulation und Satzung sind als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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