Informationsvorlage - 2022/158
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum Haushaltsvollzug 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Versorgungssicherheit, Energievorsorge und Zukunftsmaßnahmen
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Kenntnisnahme
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02.08.2022
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Sachverhalt
Nach § 23 Abs. 1 KommHVO ist der Stadtrat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs (Erreichung der Finanz- und Leistungsziele) zu unterrichten.
Wenn die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen oder die Einhaltung der Liquidität es erfordert, kann der Bürgermeister die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen oder Verpflichtungsermächtigungen sperren.
Der Stadtrat ist unverzüglich zu unterrichten, wenn nach Absatz 2 eine haushaltswirtschaftliche Sperre ausgesprochen worden ist oder wenn sich abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist oder dass sich die Investitionszahlungen einer Einzelmaßnahme nach § 4 Abs. 5 nicht nur geringfügig erhöhen.
Stand der Daten: 25.07.2022
Ergebnishaushalt
Erträge
Summe der Erträge lfd. Verwaltungstätigkeit: Haushalt 2022 28 Mio. € / Ist 17,5 Mio. € (25.07.2022)
Tendenz: Mehreinnahmen
Steuereinnahmen:
Die Vergnügungssteuereinnahmen liegen weiterhin auf niedrigen Niveau, der Haushaltsansatz wird nicht zu erreichen sein. Nach Verbuchung der ersten beiden Quartale wurden rd. 46 Tsd. Euro verbucht, Ansatz 120 Tsd. Euro.
Für das Haushaltsjahr 2022 wurden per Bescheidlauf rd. 11,2 Mio. Euro veranlagt, geplant wurden Einnahmen in Höhe von 9 Mio. Euro. Durch unterjährige Neufestsetzungen können sich hier bis Jahresende jedoch noch erhebliche Veränderungen ergeben. Tendenziell aber Mehreinnahmen im Vergleich zur Planung.
Die übrigen Steuereinnahmen bewegen sich in Rahmen der Haushaltsplanung.
Steuerersatzleistungen:
Die Höhe der Steuerersatzleistungen ist noch nicht bekannt, eine Festsetzung wird erst Ende August erwartet. Tendenziell Mindereinnahmen, wegen landesweiter Erholung des Gewerbesteueraufkommens und somit weniger Verteilungsmasse.
Die Entwicklung der übrigen Einnahmen kann nicht abgeschätzt werden.
Aufwendungen
Summe der Aufwendungen lfd. Verwaltungstätigkeit: Haushalt 32,2 Mio. € / Ist 16.3 Mio. € (25.07.2022)
Tendenz: Im Rahmen der Ansätze
Bauunterhaltung / Unterhaltung SWP u.a. Sachkosten:
Durch die späte Haushaltsgenehmigung konnten viele Aufträge erst spät vergeben werden. Hier sind noch genügend Haushaltsmittel vorhanden. Die Beauftragung kann zunächst nur im Rahmen der Haushaltsansätze erfolgen. Durch Baukostensteigerungen kann sich jedoch die Quantität der Einzelmaßnahmen verringern. Daher möglicherweise Priorisierung der Maßnahmen notwendig.
Energiekosten:
Die Energiekosten der städtischen Liegenschaften beliefen sich im Haushaltsjahr 2021 auf rd. 432 Tsd. Euro. Für 2022 wurden 563 Tsd. Euro angesetzt, so dass ein Puffer zur Abfederung der momentanen Energiekostensteigerungen gegeben ist. Ob dieser Haushaltsansatz ausreichen wird, kann noch nicht beurteilt werden. Für den Haushalt 2023 werden die Ansätze deutlich erhöht werden müssen.
Investitionsprogramm
Auch hier kann eine Beauftragung nur im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsansätze erfolgen. Für größere Zuschussmaßnahmen (z.B. Schwesternheim, Neuführung Kreuzgrabenbach und Sanierung Sportzentrum) stehen erhebliche Eigenmittel bereit. Sollten die eingeplanten Mittel wegen Baukostensteigerungen nicht ausreichen, muss der Rat über das weitere Vorgehen befinden, Projekte verschieben, aufgeben oder priorisieren. Freie Mittel im Investitionsbereich sind nicht verfügbar.
