Beschlussvorlage - 2019/117-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienstwagen Bürgermeister
hier: Änderung der Nutzungsvereinbarung, Umstieg auf E-Mobilität
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Beteiligt:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.09.2022
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird ermächtigt, unter Aufhebung des bisherigen Vertrages, eine Nutzungsvereinbarung zu unterzeichnen, um die Fahrzeugumstellung des Dienstwagens von Diesel auf Hybrid zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechende Infrastruktur (Wallbox) am Rathaus zu schaffen.
Sachverhalt
Am 18. Oktober 2012 und am 05. September 2022 hat der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar einstimmig beschlossen, dem Bürgermeister einen Dienstwagen mit privater Nutzung zur Verfügung zu stellen. Hierzu auch Ursprungsvorlage 2019/117. Die zugehörigen Verträge (Miet- und Nutzungsüberlassung) bestehen derzeit unbeanstandet und ungekündigt fort. Im Zuge der derzeitigen Debatte zur Mobilitäts- und Energiewende wurde Kontakt zur Vermieterin (Fa. JOST + PILGER) aufgenommen, ob die Möglichkeit eines vorzeitigen Tauschs des derzeitigen Diesel-Fahrzeugs hin zu einen E- oder Hybrid –Fahrzeug möglich wäre, um die obige Wende positiv mit zu begleiten. Von dort aus besteht Bereitschaft dazu, den bestehenden Mietvertrag so fortzuschreiben, dass ein Fahrzeugtausch vorzeitig möglich ist. Im Rahmen der vorgeschalteten Beratung, wurde das Nutzerverhalten von dort analysiert und empfohlen, entweder ein Hybrid-Fahrzeug oder eine vertragliche Kombination aus E-Fahrzeug und Verbrennerfahrzeug zu wählen. Im Hinblick auf Kosten und Umweltaspekte wurde die Hybrid-Technik derzeit klar empfohlen.
Auf Basis dessen soll das derzeitige Fahrzeug, VW Passat (Diesel), in einen gleichen VW Passat, allerdings als Hybrid mit E-Motor für Kurzstrecken (bis 50 km) und Verbrennungsmotor für Strecken die darüber hinausgehen, getauscht werden.
Die von der Fa. JOST + PILGER bereits unterzeichnete (Muster-)Vereinbarung dazu ist als Anlage beigefügt. Da vor Beschluss des Stadtrats noch keine Bestellung erfolgen kann, ist das dort genannte Fahrzeug schon nicht mehr verfügbar, sondern ein ähnliches soll zur Verfügung gestellt werden. Es ist beabsichtigt, weiter einen VW Passat Variant zu mieten, sollte allerdings die Verfügbarkeit nicht gewährleistet sein, müsste die Fa. JOST + PILGER ein anderes gleichwertiges Fahrzeug suchen. Daher wird der Stadtrat gebeten, dem Bürgermeister „Prokura“ zum Abschluss der Nutzungsvereinbarung im genannten Rahmen (bis zu einem Mietpreis von 650,- Euro) zu geben.
Die Nutzungsvereinbarung regelt ein von der Stadt zu tragendes monatliches Entgelt (Miete). Alle weiteren Kosten des Fahrzeuges (z. B. Steuer, Versicherung, Bereifung, Abnutzung, Inspektionen, TÜV, Schäden, Ersatzfahrzeug, Schmierstoffe, etc.), mit Ausnahme der von Stadtseite zu leistenden Betankung, werden von der JOST + PILGER getragen. Der Bürgermeister hat privat monatlich die Versteuerung (sog. „1 % und 0,03% Regelung“) zu tragen.
Die Vereinbarung über das derzeit genutzte Fahrzeug (Diesel) wird mit Abschluss der der neuen Vereinbarung (Hybrid) aufgehoben. Eine bereits durch die Firma JOST + PILGER unterschriebene Aufhebungsvereinbarung ist als Anlage ebenfalls beigefügt.
Durch den Austausch des Fahrzeuges (Dieselkraftstoff gegen Plug-In-Hybrid) wird ein Beitrag zur Umwelt geleistet. Da erst nach positivem Stadtratsbeschluss zielgenau ein Fahrzeug gesucht werden kann, dient die von der Fa. JOST + PILGER unterschriebene beigefügte Nutzungsvereinbarung als Muster. Die Höhe des monatlichen Entgelts muss anhand des zur Verfügung gestellten Fahrzeugs errechnet werden, soll aber den Betrag von 650,00 Euro nicht überschreiten. Eventuell anfallende Mehrkosten bei den monatlichen Mietkosten sind als Umweltbeitrag zu sehen.
Anfragen bei anderen Anbietern ergaben keinen anderen Vorschlag.
Die Vereinbarung über die Nutzung eines Dienstwagens zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben und zum privaten Gebrauch zwischen der Stadt Sulzbach/Saar und dem Bürgermeister vom 09.September 2019 gilt weiterhin und ist der Anlage beigefügt. Die unter Punkt 2 dieser Vereinbarung genannten Voraussetzungen sind durch das vorgeschlagene Fahrzeug erfüllt.
Um die Kurzstreckenfahrten auch elektrisch abbilden zu können, wird, zur Beladung des Dienstfahrzeuges an der Rückseite des Rathausgebäudes, eine Ladestation/Wallbox installiert.
