Beschlussvorlage - 2022/193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aus Gründen der Energieersparnis wird beschlossen, im Stadtgebiet Sulzbach/Saar, im Jahr 2022, auf die Weihnachtsbeleuchtung in der Sulzbachtalstraße und die Beleuchtung der Weihnachtsbäume auf öffentlichen Wegen und Plätzen, zu verzichten.

Die städtischen Veranstaltungen „Nacht der Engel“ am 11.11.2022 und „Sternenzauber“ am 10.12.2022 werden mit weniger Aufwand stattfinden.

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Sachverhalt

In der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksamen Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung –EnSikuMaV-) wird unter § 8 die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen, mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung, untersagt. Ausgenommen werden lediglich kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

Die Stadt Sulzbach/Saar hat es sich zur Pflicht gemacht, beim bewussten Umgang mit Energie, aktiv mitzuwirken. Die schwankenden russischen Gaslieferungen durch die Gaspipeline Nord-Stream 1 betreffen alle Bereiche unseres täglichen Lebens. Die Verwaltung wird alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, Energiesparmaßnahmen durchzuführen.

In Anlehnung des Verbotes öffentliche Gebäude zu beleuchten, soll auf die Weihnachtsbeleuchtung in der Sulzbachtalstraße und die Beleuchtung der Weihnachtsbäume auf öffentlichen Wege und Plätze, verzichtet werden. Die Durchführung der beiden Veranstaltungen „Nacht der Engel“ und „Sternenzauber“ erfüllen die Voraussetzungen des § 8 der Verordnung. Beide Veranstaltungen werden wie in der Anlage beschrieben durchgeführt.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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