Beschlussvorlage - 2022/198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Weststraße - Kleeweg“ wird gemäß § 16 BauGB beschlossen.

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Sachverhalt

Um städtebaulich nachteilige Entwicklungen zu vermeiden und die Sicherung der Planung zu gewährleisten, ist der Beschluss einer Veränderungssperre gemäß § 16  BauGB erforder­lich.

Die Veränderungssperre ist als Satzung zu beschließen. Der Satzungstext ist als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

keine

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