Beschlussvorlage - 2022/205

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die KDI GmbH mit der Neuauflage der „Aktion „Wasserzeichen“ und mit der Ausarbeitung eines gemeindeeigenen Förderprogramms zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung zu beauftragen.

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Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2021, wurde zum TOP 4 ein einstimmiger Beschluss zur „Reduzierung von versiegelten Flächen im Stadtgebiet der Stadt Sulzbach/Saar“ gefasst.

 

Insbesondere wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern sich die Stadt Sulzbach/Saar, an der „Aktion Wasserzeichen“ des Saarländischen Umweltministeriums beteiligen kann und inwieweit Fördergelder beantragt werden können.

 

Mögliche Fördermaßnahmen für eine Neuauflage der „Aktion Wasserzeichen Sulzbach“ wären demnach:

 

  1. Investitionsmaßnahmen zur Entflechtung/Reduzierung der Einleitung von Fremd- und Niederschlagswasser in Abwasseranlagen
  • Höhe der Zuwendung: 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 400.000€/je Teilmaßnahme

 

  1. Bewirtschaftsungsstudien für Niederschlagswasser zur Konkretisierung des Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzepts (NIWABEKO)
  • Höhe der Zuwendung: 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 1.250€/km² Stadtteilfläche (zzgl. 1,50€/Einw., bei Zuordnung dessen Fläche zum Mischwassersystem)

Maximale Zuwendung: 31.600€

 

  1. Kommunale Förderprogramme zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung.

Dazu zählen:

  • die zur Umwandlung von versiegelten , am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen, Flächen in versickerungsfähige Flächen. Sowohl im öffentlichen/kommunalen Bereich als auch im Privatbereich.
  • Die Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser auf dem jeweiligen (eigenen) Grundstück
  • Die Regenwasserrückhaltung (Retention), z.B. in Zisternen. Hierbei wird nur das Rückhaltevolumen, 3m³ pro 100m², gefördert
  • Dachbegrünung
  • Höhe der Zuwendung(en): 3,00€/Einw./Jahr Fö-programmlaufzeit (mind. 3 Jahre), jedoch maximal 20,00€/m² abgekoppelter Fläche und nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.

Maximalförderung demnach: 16.250 Einw.x3,00€/Einw.x3a = 146.250€

 

Maximale Flächenförderung der Kommune, bei 20€/m² demnach:

7.312m²

 

Maximale Flächenförderung der Kommune, bei 10€/m² demnach:

14.624m²

 

  1. Messtechnische Ausrüstung von bedeutenden RW-Entlastungsanlagen
  • Für das stadteigene Förderprogramm nicht relevant

 

  1. Neubau/Nachrüstung von Kläranlagen mit einer P-Fällung
  • Für das stadteigene Förderprogramm nicht relevant

 

  1. Bestellung eines externen Gewässerschutzbeauftragten
  • Max. Förderung: 2.500€/Jahr

 

 

Die Laufzeit des Förderprogramms endet am 31.12.2025.

 

Weitere Details zur Umsetzung, den Zuschussbeantragungsverfahren, den Verwendungsnachweisen, den Zuschusszahlungen, etc. müssen in einem weiteren Schritt durch die KDI GmbH ausgearbeitet werden.

 

Zur Beauftragung der KDI GmbH muss ein Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Sulzbach/Saar und der KDI GmbH abgeschlossen werden.

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Finanz. Auswirkung

Belastbare Zahlen liegen erst nach Ausarbeitung der Umsetzung des Förderprogramms und des Dienstleistungsvertrages vor.

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