Beschlussvorlage - 2022/197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der von der Gemeinde Quierschied vorgelegte 9-Punkte Plan wird abgelehnt.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar beschließt die aufgeführten Forderungen gegenüber der Gemeinde Quierschied zu stellen.

 

 

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Sachverhalt

Die Beschlussfassungen erfolgen im Hinblick auf die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal am 30.09.2022.

 

Die Vertreter der Stadt Sulzbach in der Zweckverbandsversammlung sind gem. § 114 Abs. 4 KSVG und § 13 Abs. 3 KGG an die Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Sulzbach und seiner Ausschüsse gebunden.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Quierschied Lutz Maurer legte in der Zweckverbandsversammlung am 24.6. einen 9-Punkte Plan vor, der zum einen als Begründung der Absage, die Deckelung des Zuschusses der Gemeinde Quierschied anzupassen, dienen soll und zum anderen Kritik an dem Entwurf des neuen Schulgeldtarifes sowie einigen weiteren strukturellen Fragen äußerte.

 

Das 9-Punkte Papier wurde wie folgt geprüft:

 

9-Punkte Papier
 

1. Beantragung einer jährlichen Zuwendung beim Regionalverband Saarbrücken

 

Der Regionalverband zahlt bereits für die Musikschulen im Regionalverband einen jährlichen Zuschuss nach Übermittlung einer Statistik (dieser betrug in den letzten Jahren jeweils 900 €).

 

Diese Zahlung ist aus dem Jahresabschluss/Haushaltsplanung nicht ersichtlich, da die Förderung/Spende von derzeit jährlich 900 € von der Sparkasse Saarbrücken ausgezahlt wird.

Die haushalterische Darstellung hat daher beim Ertragskonto für Zuschüsse v. sonst. öffentlichen Sonderrechnungen zu erfolgen. Daher ist es im ersten Moment nicht ersichtlich, dass die Förderung vom Regionalverband Saarbrücken kommt.

 

Votum:

geprüft und am 03.08.2022 einen entsprechenden Antrag beim Regionalverband gestellt.

 

Bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lag noch keine Antwort vom Regionalverband Saarbrücken vor.

 

 

2. Beantragung einer jährlichen Zuwendung beim Kultusministerium

 

Das Kultusministerium unterstützt die Musikschule bereits mit einem jährlichen Landeszuschuss auf Basis einer zu liefernden Statistik. Eine Doppelförderung ist grundsätzlich nicht zulässig!

 

Votum:

geprüft und am 01.08.2022 einen entsprechenden Antrag beim Ministerium für Bildung und Kultur gestellt.

 

Bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lag noch keine Antwort vom Ministerium für Bildung und Kultur vor.

 


3. Höhere Beiträge für „Nicht-Verbandskommunen“

 

Ein in der Gebührenordnung festgesetzter höherer Beitrag für auswärtige Schüler*innen (sog. „Auswärtigen-Zuschlag“) ist per se bei gleicher Gegenleistung an alle Schüler*innen nicht zulässig. Hier hat bereits mit Urteil vom 27.08.1992 – 2 S 909/90 der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die Festsetzung einer höheren Gebühr für Schüler*innen aus Nicht-Verbandskommunen nichtig ist, da eine solche Ungleichbehandlung sachlich unbegründet ist und gegen das Äquivalenzprinzip verstößt.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 30.01.1997 – 8 NB 2.96 lediglich einen sog. „Einheimischenabschlag“ für grundsätzlich zulässig erklärt. Es liegt kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG vor, wenn in einer kommunalen Satzung für einheimische Schüler*innen für den Besuch einer nicht kostendeckend betriebenen Musikschule eine um einen Zuschuss der Gemeinde abgesenkte Gebühr erhoben wird, während Auswärtige die nicht bezuschusste Gebühr zahlen müssen. Auch verstößt eine solche Absenkung nicht gegen Art. 28 Abs. 2 GG, wenn dadurch das Kostenüberschreitungsverbot und der Äquivalenzgrundsatz nicht verletzt und keine indirekte Subventionierung der einheimischen Nutzer durch die Auswärtigen bewirkt wird.

D.h. eine abweichende Gebühr wäre nur dann zulässig, wenn Sie als „Einheimischenabschlag“ konstruiert würde. Dies ergibt sich auch aus der Stellungnahme des SSGT vom 30.05.2005 an den damaligen Bürgermeister der Gemeinde Quierschied.

 

Zudem hat sich die Gemeinde Quierschied hier verrechnet bzw. geht von falschem Einsparpotential aus. Würde die Struktur gemäß den Vorstellungen Quierschieds geändert, würde dies (bei Annahme von 5% wie Bsp. Püttlingen) Mehreinnahme von maximal + 6.240 € bedeuten (Schätzung Quierschied: 10.000 €).

 

Ursache der Fehlberechnung der Gemeinde Quierschied ist die Zugrundelegung von Schülerbelegungszahlen, die seitens Quierschied undifferenziert angefordert wurden und somit nicht berücksichtigen, dass es Belegungen gibt, die entweder durch Mehrfächer und/oder Familienermäßigungen nicht den vollen Ertrag erbringen oder gar im Bereich der Ensembles bzw. Ergänzungsfächer bei Belegung eines instrumentalen oder vokalen Hauptfaches gemäß der Schul-/Schulgeldordnung kostenfrei sind, und somit keine Erträge generieren, was im Übrigen eine Vorschrift für „Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen“ (VdM) darstellt.

 

 

Votum:

1. Vorschlag ablehnen, da

 

a) Festsetzung höherer Gebühr für Nicht-Verbandskommunen als sog. „Auswärtigen-Zuschlag“ rechtlich nicht zulässig ist und

 

b) das von Quierschied errechnete Einsparpotential damit nicht erreicht werden kann. Hier hat sich Quierschied s.o. falsch gerechnet.

 

 

2. Alternative Empfehlung:

Kalkulation eines sog. „Einheimischenabschlag“. D.h. die Gebühren für die Benutzung der Musikschule müssen zunächst einheitlich kalkuliert werden und dann von den zweckverbandsangehörigen Gemeinden im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgabe ihren Einwohnern ein Zuschuss zu der einheitlich festgesetzten Gebühr gewährt werden. Hierzu müsste dann auch entsprechend die Gebührensatzung noch einmal geändert werden.

 

 

4. Anpassung Entgeltstruktur – Erwachsene ab 18 statt ab 21

 

Die bestehende Struktur wurde 2008 mit den Stimmen der Gemeinde Quierschied beschlossen und hatte zum Hintergrund, dass die Altersgruppe zwischen 18-21 zu großem Teil entweder noch Schüler*in oder Student*in bzw. in Ausbildung ist. Dieser Ansatz wurde aus sozialen Aspekten gewählt und findet auch sogar bei Erwachsenen über 21 Anwendung, wenn diese einen entsprechenden Nachweis über einen Ausbildungs- oder Studierendenstatus erbringen können. Dieser Punkt wurde auch noch einmal im Hinblick auf die Ausführungen Quierschieds im 9-Punkte-Papier geprüft.

 

Votum:

Vorschlag ablehnen, da

 

1. auch hier hat die Gemeinde Quierschied zu einfach gerechnet. Würde die Struktur gemäß den Vorstellungen Quierschieds geändert, würde die lediglich eine Mehreinnahme von + 1.410 € bedeuten (Schätzung Quierschied: 7.000 €).

 

Auch hier ist die Ursache der Fehlberechnung die Zugrundelegung undifferenzierter Belegungszahlen. In der Realität ist nach Prüfung der vorhandenen Daten ein weitaus geringer Ertrag zu erwirtschaften, der sich sogar noch verringern kann, siehe 3. Absatz 3 und auch 4.2.

 

2. Da es auf Grund der aktuellen Schulgeldordnung nicht notwendig war, den Status der Personengruppe zwischen 18-21 abzufragen, lagen keine belastbaren Zahlen vor.

Am 27.07.2022 wurde der entsprechende Personenkreis angeschrieben (25 Belegungen von 16 Personen), mit der Bitte um Mitteilung und Vorlage von Nachweisen, dass die Personen weiterhin zur Schule gehen, studieren oder derzeit in Ausbildung sind.

 

Ergebnis der Rückmeldungen:

Eine Person hat seine Ausbildung zwischenzeitlich beendet und ist seit kurzem berufstätig.

Eine Person absolviert nach dem Abitur seit August einen Bundesfreiwilligendienst (BufDi).

 

Alle anderen befinden sich in einem Studienverhältnis an einer Hochschule oder Universität und haben einen Immatrikulationsnachweis vorgelegt.

 

Bei Umsetzung des Quierschieder Vorschlags, alle Personen ab 18, die nicht im Studium bzw. Ausbildung sind als Erwachsene gem. Schulgeldordnung zu behandeln, ergäben sich Mehreinnahmen von 12*8 € = 96 € pro Jahr.

5. Erhöhung Einzelunterricht Erwachsene um 9%

 

Votum:

 

Vorschlag ablehnen, da

 

1. auch hier Quierschied zu einfach gerechnet hat. Das Einsparpotential beläuft sich lediglich auf +3.618 € (Schätzung Quierschied: 10.000 €).

 

Wie schon in den Punkten 3 und 4 liegt der Berechnungsfehler in der Nichtberücksichtigung der Mehrfächer-/ bzw. Familienermäßigung sowie der kostenfreien Belegungen. Bei Berücksichtigung der differenzierten Belegungen ergibt sich ein wesentlich geringeres Potential an Erträgen

 

2. Mit weiterer Erhöhung lägen wir bezüglich den Gebühren weit über dem Niveau anderer Musikschulen. Eine derart unverhältnismäßige Erhöhung der Erwachsenentarife würde eine Abmeldewelle ohnegleichen nach sich ziehen und steht in keinem Verhältnis zu dem Potenzial an o.g. Einnahmesteigerungen.

 

6. Erhöhung insgesamt um 6 % statt wie geplant 3,3%Votum:

 

Vorschlag ablehnen, da

 

1. eine solche Erhöhung in den sonstigen Schulentgelten zu einer noch größeren Schere zwischen der Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal und den anderen Verbandsmusikschulen führen würde. Dies sei am Beispiel der Unterrichtseinheit 45 min wöchentlich erläutert. Musikschule Sulzbach:  Alt 87€ Neu ca. 93€.

Die Mitbewerber:  Saarbrücken 88€, Sankt Wendel 87€ Püttlingen 85€, Homburg 80€, Merzig 75€, Kleinblittersdorf 74€, Sankt Ingbert 64€.

 

Das würde bedeuten, dass die Schulentgelte der Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal zwischen 5€-29€ höher (und somit die höchsten im Saarland) wären.

Dies kann nicht empfohlen werden.

 

2. Der zu erwartende massive Schaden für die Schule steht in keinem Verhältnis zu den Mehreinnahmen von + 4.900 € gegenüber den angesetzten 3,3% (Schätzung Quierschied: 8.000 €). Auch hier hat die Gemeinde Quierschied falsch/zu einfach kalkuliert.

 

Wie schon in den Punkten 3, 4 und 5 liegt der Berechnungsfehler in der Nichtberücksichtigung der Mehrfächer-/ bzw. Familienermäßigung sowie der kostenfreien Belegungen. Bei Berücksichtigung der differenzierten Belegungen ergibt sich ein wesentlich geringeres Potential an Erträgen. Mehr noch, bei Schulgelderhöhungen haben die Familien ein Sonderkündigungsrecht. Berücksichtigt man, dass der Jahresertrag einer Norm-unterrichtseinheit von 45 min rund 1100 € beträgt, reicht hier schon eine Zahl von 5 Familien, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, um eine solche Erhöhung vollends zunichte zu machen.

 

7. Zur angeblichen 44% igen Erhöhung des Schulgelds der Eltern Kind Kurse bzw. der Kurse in der Elementaren Musikerziehung.

 

Die Entgelte für die Musikalische Früherziehung werden gar nicht erhöht, sondern bleiben gleich. Angepasst werden lediglich die Tarife für die Eltern-Kind-Kurse für Kinder von 18-36 Monate von 14 € auf 20 €. Dies aber nur bei neu zu bildenden Kursen! Bestehende Eltern-Kind-Gruppen behalten den alten Tarif bis zum Abschluss des Kurses bei.


Mit 20 € für die Eltern-Kind-Gruppe ist die Musikschule im Vergleich zu den anderen Musikschulen im Saarland am günstigsten.

 

Votum:

Vorschlag ablehnen, da wir selbst mit Erhöhung immer noch die günstigsten Tarife im Vergleich zu allen anderen Musikschulen haben und damit dem Sozialcharakter Rechnung tragen.

 

 

Gesamtvotum:


I. Beantragung weiterer Zuschüsse beim Regionalverband und dem Kultusministerium:

Wurde jeweils geprüft und entsprechend angefragt/beantragt.

 

Bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen keine Rückmeldung von den angefragten Institutionen vor.

 

II. Anpassung Schulentgelte:

  1.                                                                                                 Bei der Anhebung der Schulgeldtarife wurde darauf geachtet, dass die ohnehin hohen Tarife der Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal (zusammen mit der Musikschule Saarbrücken die höchsten im Saarland) sich nicht noch weiter von denen der anderen Musikschule im Saarland abheben. Die Erhöhung um durchschnittlich 3,3 % entspricht diesem Ausgangsszenario. Im Übrigen sei auch darauf hingewiesen, dass die Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal die einzige Schule im Saarland ist, die einen Erwachsenenzuschlag erhebt!

 

  1.                                                                                                 Aus allen Punkten ergibt sich, dass die Vorschläge seitens Quierschied nicht geeignet sind, eine dauerhafte Entlastung des Sulzbacher Umlagenanteils zu bewirken.

 

  •                                                                                                    Votum: Vorschläge 3-7 daher ablehnen

 

 

III. Gespräche mit Friedrichstal und St. Ingbert

 

St. Ingbert hat eine Kooperation abgelehnt.

 

Die Stadt Friedrichstal hat Interesse bekundet, als Vollmitglied ein Teil des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal zu werden; entsprechende Beratungen werden noch im Friedrichstaler Stadtrat erfolgen.

 

IV. Was muss Quierschied tun?

 

Das vorgelegte 9-Punkte Papier beinhaltet lediglich Vorschläge, was Eltern, die Musikschule als Institution bzw. andere Gemeinden tun können. Deshalb sollen nun auch politische Forderungen an Quierschied gestellt werden, was von deren Seite zum Erhalt der Musikschule beizutragen ist.

 

Der Stadtrat Sulzbach beschließt daher folgende politische Forderungen an die Gemeinde Quierschied zu stellen:

 

  1.                                                                                                             Quierschied möge den Deckel heben, um ein Kündigungsszenario zu vermeiden und den Zweckverband Musikschule zu erhalten.

 

  1.                                                                                                             Quierschied möge sich zur Übernahme der Tarifsteigerungen äußern (z. Bsp. durch dynamische Anpassung des Kostendeckels).

 

  1.                                                                                                             Quierschied muss, wie Sulzbach auch, geeignete Räumlichkeiten für den Musikschulunterricht und Veranstaltungen bereitstellen:

 

  1.                                                                                                            Unterricht: Forderung nach einem weiteren Unterrichtsraum
  2.                                                                                                            Veranstaltungen: a) Mietfrei Räume zur Verfügung stellen,

b) Q-Lisse muss mit Flügel ausgestattet werden,

c) Bühnenteile kostenfrei zur Verfügung stellen,

d) Techniker zur Verfügung stellen

 

  1.                                                                                                             Quierschied möge die bislang unzureichende Öffentlichkeitsarbeit nun entsprechend beginnen bzw. intensivieren, um positiv für die Musikschule zu werben.

 

  1.                                                                                                             In den bereits durchgeführten Personalversammlungen war die Verunsicherung der Belegschaft der Musikschule deutlich zu erkennen. Der Stadtrat der Stadt Sulzbach hat Beschlüsse gefasst, dass die Stadt Sulzbach ab dem 01.01.2024, nach Abwicklung der Kündigung des Zweckverbandes, eine eigene, kommunale Musikschule institutionalisieren wird und Personal übernehmen will.

 

Quierschied wird aufgefordert darzulegen, wie Quierschied mit dem im Falle der Kündigung zu übernehmenden Personal umzugehen gedenkt:

  1.                                                                                    Wie viel Personal will/muss Quierschied aus seiner Sicht laut Satzung übernehmen?
  2.                                                                                    Wie soll das zu übernehmende Personal eingesetzt werden?

 

  1.                                                                                                             Quierschied möge erklären, was außer den Forderungen gegenüber den Eltern, Regionalverband Saarbrücken und dem Ministerium für Bildung und Kultur, es selbst konkret zur Abwendung des Kündigungsvollzuges beitragen will.
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Finanz. Auswirkung

 

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