Beschlussvorlage - 2022/169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Nichterhebung der Hallenbenutzungsentgelte für Hallenbelegungen ab dem 01.01.2023 wird beschlossen.

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Sachverhalt

Dieser Sachverhalt wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und allgemeine Angelegenheiten am 27.09.2022 zugestellt, jedoch durch die Fraktionen auf die Haushaltsberatungen vertagt.

 

Auch hinsichtlich der Anwendung des §2b Umsatzsteuergesetz gibt es zwischenzeitlich neuere Informationen. Laut kürzlich erfolgter Mitteilung des deutschen Städtetags und des SSGT, wird die Optionsregelung zur Nichtanwendung des §2b UstG um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2024 im Rahmen des noch zu beschließenden Jahressteuergesetzes 2023 verlängert. Die Stadt Sulzbach beabsichtigt bis zum 31.12.2024 die alte Rechtslage anzuwenden, so dass es bei der Überlasung der Hallen höchstwahrscheinlich zu keiner Umsatzsbesteuerung kommt. Die Passage zur Umsatzsteuerregelung wurde daher in dieser Vorlage entfernt.

 

Die Stadt Sulzbach stellt den Vereinen das Sportzentrum und die Schulsporthallen zur außerschulischen Nutzung zur Verfügung.

 

Zur teilweisen Deckung der Betriebskosten wurde bisher auf Grundlage der Nutzungs-und Entgeltordnung vom 09.10.2014 Benutzungsentgelte abgerechnet.

 

Zur Ermittlung der Belegungszeiten und auch für die zukünftige Vergabe der Hallen, ist die Implementierung eines neuen Buchungssystems geplant. Da in der Vergangenheit oftmals Hallenbuchungen erfolgt sind, jedoch ohne tatsächliche Nutzung der Halle, soll dieser Umstand zukünftig durch einen beauftragten Dritten kontrolliert und sanktioniert werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird ein zusätzliches Budget in Höhe von 5.000 € pro Jahr eingeplant.

 

Die Verwaltung schlägt vor, ab dem Jahr 2023 die Benutzungsentgelte gegenüber den Vereinen nicht mehr abzurechnen und die beschriebenen Maßnahmen durchzuführen.

 

Zur haushalterischen Deckung der fehlenden Einnahmen und zur Durchführung der beschriebenen Maßnahmen, wird die Position „Vereinsförderung“ um 20.000 € im Haushaltsjahr 2023 und in den Planjahren gekürzt.

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Finanz. Auswirkung

Betrachtet man die vergangenen Jahre 2016 - 2019, die Corona-Jahre 2020 und 2021 werden nicht berücksichtigt, werden durchschnittlich rd. 15.000 € an Hallenbenutzungsentgelten verbucht. Zur Implementierung eines neuen Buchungssystems und für die Kontrolle der Hallenbelegungen wird ein zusätzliches Budget in Höhe von ca. 5.000 € benötigt.

Zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen wird die Position „Vereinsförderung“ im Haushaltsjahr 2023 um 20.000 € gekürzt.

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