Beschlussvorlage - 2022/191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von voraussichtlich 15.000 €, aus dem noch zu beschließenden Haushalt 2023, für die finanzielle Ausstattung eines Fonds für Bedürftige, wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die Entwicklung der Kosten des täglichen Lebens, insbesondere die extrem steigenden Energiekosten, stellen eine enorme Belastung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt dar.

Die Stadt Sulzbach will daher aktiv werden und gemäß den Vorgaben des § 5 KSVG, das soziale Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner fördern und durch die finanzielle Ausstattung eines Fonds für Bedürftige dazu beitragen.

Die Gründung und Verwaltung des Fonds sowie die Erarbeitung von Richtlinien und die Entscheidung über die Verteilung der Mittel, soll nicht durch die Stadtverwaltung erfolgen. Angedacht ist hier die Zusammenarbeit der beiden großen Kirchengemeinden und Vertretern des Stadtrates der Stadt Sulzbach.

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Finanz. Auswirkung

Die Mittelherkunft im Haushalt 2023 stellt sich folgendermaßen dar:

 

- Einsparungen in Höhe von 10.000 € bei Haushaltsposition „Maßnahmen im öffentlichen Interesse“, Kostenstelle 33100107

- Einsparungen in Höhe von rd. 5.000 € bei Haushaltsposition „Neujahrsempfang des Bürgermeisters“

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