Beschlussvorlage - 2022/227
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Nr. 58/1 "Gegenüber der Klinik - 1. Änderung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Planung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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08.12.2022
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Beschlussvorschlag
- Es wird beschlossen die Abwägung der vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 58/1 „Gegenüber der Klinik - 1. Änderung“ entsprechend dem in der Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag vorzunehmen.
- Der Bebauungsplan Nr. 58/1 „Gegenüber der Klinik - 1. Änderung“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der jetzt vorliegenden Form als Satzung beschlossen.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Sulzbach hat in seiner Sitzung am 19.05.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58/1 „Gegenüber der Klinik - 1. Änderung“ gemäß § 13 BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffentliche Auslegung wurde ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht (§ 3 Abs. 2 BauGB) und fand in der Zeit vom 08.08.2022 bis 09.09.2022 statt.
Die Behörden, Stellen und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.06.2022 an der Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt und über die Auslegung benachrichtigt (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung der Grundzüge der Planung geführt hätten.
Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.
